Wird das Heizungsgesetz gekippt? Die Diskussionen um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) haben nach den Koalitionsverhandlungen zwischen Union und SPD eine neue Wendung genommen. Im April 2025 kündigten die Regierungsparteien an, das sogenannte Heizungsgesetz abzuschaffen. Besonders die bisherige attraktive Förderung für Wärmepumpen von bis zu 70 % könnte bald der Vergangenheit angehören. Was bedeutet das für Hauseigentümer, bei denen der Heizungstausch ansteht?
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet seit 2020 den rechtlichen Rahmen für die Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland. Die Ampel-Koalition führte 2024 mit der Novellierung des Gebäudeenergiegesetzes die 65-Prozent-Vorgabe ein. Diese besagt, dass neue Heizungen zu mindestens 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden müssen. Trotz Kritik, es handle sich um ein Gasheizungsverbot, lässt das Gesetz in seiner jetzigen Form verschiedene technische Möglichkeiten zu.
Hier sind die wichtigsten Fakten für dich:
Die 65-Prozent-Regel gilt erst, sobald die Wärmeplanung vorliegt.
Bestehende Heizungen genießen Bestandsschutz und können weiterhin betrieben und repariert werden. In Einzelfällen ist sogar eine Befreiung von der Pflicht zum Heizen mit erneuerbaren Energieträgern möglich.
Möchtest du mehr über die einzelnen Lösungen erfahren, mit denen du die 65-Prozent-Regel erfüllen kannst? Hier ist eine Übersicht:
Im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vom April 2025 ist die Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) konkret angekündigt. Der genaue Wortlaut: „Für die Erreichung der Klimaziele ist der Gebäudesektor zentral. Bezahlbarkeit, Technologieoffenheit, Versorgungssicherheit und Klimaschutz sind unsere Ziele für die Modernisierung der Wärmeversorgung. Wir werden das Heizungsgesetz abschaffen. Das neue GEG machen wir technologieoffener, flexibler und einfacher.“
Diese Aussagen markieren einen Paradigmenwechselin der deutschen Klimapolitik: Statt konkreter Vorgaben zur Gebäudedämmung und dem Energieträger für das Heizsystem, möchte die neue Regierung die erreichbare CO₂-Vermeidung zur zentralen Steuerungsgröße machen. Eine Sanierungsmaßnahme wird also nicht nach der verwendeten Technologie bewertet, sondern nach den eingesparten CO₂-Emissionen.
Die angekündigten Änderungen umfassen voraussichtlich die folgenden Punkte:
Eine Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes ist aus mehreren Gründen unwahrscheinlich.
Grund 1: Die EU-Vorgaben der „Effort Sharing Regulation“ (Lastenverteilung) setzen klare Ziele für die Emissionsreduktion, die auch eine konservative Regierung einhalten muss. Bei Nichteinhaltung drohen Deutschland schon bald Ausgleichszahlungen in Milliardenhöhe. Dazu müssen Emissionsrechte von EU-Staaten gekauft werden, die ihre Klimaziele übererfüllt haben.
Grund 2: Deutschland hat sich im Rahmen der EU-Klimaziele dazu verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. Dafür ist eine drastische Reduzierung der CO₂-Emissionen im Gebäudesektor unerlässlich.
Grund 3: Um die Klimaziele zu erreichen, haben deutsche Hersteller bereits Milliarden in den Ausbau ihrer Wärmepumpenproduktion investiert und im Handwerk arbeiteten im Jahr 2021 275.000 Menschen in Heizungsberufen.
Grund 4: In den Artikeln 20a und 143h ist der Klimaschutz sogar im deutschen Grundgesetz verankert.
Grund 5: Die Verkaufszahlen für Wärmepumpen haben sich seit der Bundestagswahl verdreifacht: ein klares Signal für die Akzeptanz am Markt.
Grund 6: Bundeskanzler Friedrich Merz äußerte sich im Sommer 2024 positiv zur Wärmepumpe und betonte, die CDU stehe „voll und ganz hinter der Wärmewende“. Übrigens: Das ursprüngliche Gebäudeenergiegesetz wurde, wie schon erwähnt, bereits 2020 unter CDU-Führung eingeführt. Eine komplette Abkehr davon stellt die eigene Politik infrage.
Die Verkaufszahlen des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie bestätigen diesen Trend: Allein im September 2024 wurden 19.500 Wärmepumpen in Deutschland verkauft – ein klares Signal dafür, dass Hausbesitzer das Gebäudeenergiegesetz ernst nehmen und auf klimafreundliches Heizen umsteigen.
Unabhängig von der politischen Diskussion um das Heizungsgesetz gibt es handfeste Gründe für einen zeitnahen Umstieg auf eine Wärmepumpe. Besonders attraktiv ist die aktuelle Förderung: Aktuell kannst du noch von einem Zuschuss von bis zu 70 % profitieren.
Verfolgt man die aktuelle Debatte rund um das Heizungsgesetz, ist damit zu rechnen, dass die Förderung deutlich reduziert werden könnte.
Entscheidest du dich heute für eine Wärmepumpe, wirst du unabhängiger von politischen Entscheidungen und steigenden Energiepreisen. Du profitierst noch von der aktuellen Förderung und leistest einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die Technologie ist ausgereift und zukunftssicher – unabhängig davon, wie sich die politische Diskussion um das Heizungsgesetz entwickelt.
Eine vollständige Abschaffung des Gesetzes ist unwahrscheinlich, da Deutschland seine EU-Klimaziele einhalten muss. Der Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD kündigt zwar die Abschaffung an, spricht aber gleichzeitig von einem „neuen GEG“, das technologieoffener, flexibler und einfacher sein soll. Die von der Bundesregierung festgelegten Regeln zur Nutzung von mindestens 65 % erneuerbarer Energien könnten in modifizierter Form bestehen bleiben. Während die Ampel-Koalition auf klare technologische Vorgaben setzte, strebt die neue Regierung einen ergebnisorientierten Ansatz an, der unterschiedliche Wege zum klimafreundlichen Heizen ermöglicht.
Ja, außerhalb von Neubaugebieten ist dies nach den aktuellen Regelungen möglich – allerdings mit zunehmenden Einschränkungen. Nach dem von der Ampel-Regierung aktualisierten GEG müssen ab 2029 neu eingebaute Gasheizungen einen steigenden Anteil an erneuerbaren Energieträgern nutzen: 15 % bis 2029, 30 % bis 2035, 60 % bis 2040 und 100 % ab 2045. Die neue Regierung wird voraussichtlich alternative Wege eröffnen, wie verschiedene Energieträger eingesetzt werden können, solange das Klimaziel erreicht wird.
Alle bestehenden Heizungsanlagen genießen Bestandsschutz und können weiter betrieben und repariert werden. Dieser Bestandsschutz gilt für Gas- und Ölheizungen bis 2044. Die Positionen der Parteien zur Dauer des Bestandsschutzes unterscheiden sich geringfügig, wobei die neue Regierung tendenziell längere Übergangsfristen befürwortet.
Wer jetzt eine Wärmepumpe einbaut, kann sich die aktuell hohe Förderung von bis zu 70 % noch bis Ende 2024 sichern. Nach den Neuwahlen im Februar 2025 ist eine Reduzierung der Fördermittel wahrscheinlich – unabhängig davon, ob das Heizungsgesetz gekippt wird oder nicht.