Die Diskussion um das Gebäudeenergiegesetz (GEG) geht in die nächste Runde. Nach dem Scheitern der Ampel-Koalition und den bevorstehenden Neuwahlen im Februar 2025 stellen viele Parteien das Heizungsgesetz infrage. Besonders die hohe Förderung für Wärmepumpen von bis zu 70 % könnte nach den Wahlen deutlich reduziert werden. Doch was bedeutet das für Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer? Erfahre hier die wichtigsten Punkte rund um eine mögliche Abschaffung des Heizungsgesetzes.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) bildet seit 2020 den rechtlichen Rahmen für die Energieeffizienz von Gebäuden in Deutschland. Die Bundesregierung hat mit der Novellierung im Jahr 2024 die sogenannte 65-Prozent-Vorgabe eingeführt: Neue Heizungen müssen mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Trotz weit verbreiteter Kritik, es handle sich um ein Gasheizungsverbot, lässt das Gesetz verschiedene technische Möglichkeiten zu:
Besonders wichtig: Die 65-Prozent-Regelung bedeutet nicht automatisch den Zwang zur Wärmepumpe. Das Gesetz lässt verschiedene technische Möglichkeiten zu, wie zum Beispiel:
Für Verbraucherinnen und Verbraucher sowie Hauseigentümerinnen und Hauseigentümer stehen beim Heizungstausch verschiedene Optionen zur Verfügung. Die Zuschüsse von bis zu 70 % machen den Umstieg besonders attraktiv.
Eine komplette Abschaffung des Gebäudeenergiegesetzes ist trotz der aktuellen politischen Diskussionen aus mehreren Gründen unwahrscheinlich. Dennoch lohnt sich ein Überblick über die verschiedenen Standpunkte der einzelnen Parteien in Deutschland.
CDU/CSU: Die Union kündigt zwar an, das Heizungsgesetz „zurücknehmen“ zu wollen, hat aber selbst bereits 2020 unter ihrer Regierung das ursprüngliche GEG eingeführt. CDU-Kanzlerkandidat Friedrich Merz äußerte sich im Sommer 2024 sogar positiv zur Wärmepumpe und betonte, die CDU stehe „voll und ganz hinter der Wärmewende“.
SPD: Bauministerin Klara Geywitz plant lediglich eine „grundsätzliche Reform“ des Gesetzes, um es einfacher und handhabbarer zu machen. Die Partei bekennt sich zu den Klimazielen des Pariser Abkommens und will den Umstieg auf klimafreundliche Technologien sozial gestalten.
Bündnis 90/Die Grünen: Die Grünen sind starke Befürworter des Heizungsgesetzes. Eine Abschwächung oder Abschaffung lehnen sie strikt ab und streben eher weitere Verschärfungen an, um den Klimaschutz voranzubringen.
FDP: Die Liberalen setzen auf Klimaschutz durch Innovation und Marktwirtschaft. Sie wollen die Fristen um fünf Jahre verlängern und das Ziel der Treibhausgasneutralität auf 2050 verschieben. Technologieverbote lehnen sie grundsätzlich ab.
Die Linke: Die Partei unterstützt die Klimaziele, fordert aber eine stärkere soziale Ausgewogenheit. Den CO₂-Emissionshandel für Heizen lehnt sie als „unsozial“ ab. Der Austausch von Heizungen soll weiter gefördert werden, die Kosten sollen vor allem „Reiche und Konzerne“ tragen.
AfD: Die Partei bestreitet den menschengemachten Klimawandel und will alle klimapolitischen Förderprogramme beenden. Sie lehnt das Heizungsgesetz komplett ab und fordert eine Rückkehr zur Atomkraft sowie ein Festhalten an Kohlekraftwerken.
BSW: Die neue Partei fordert, das Ziel einer schnellen Treibhausgasneutralität aufzugeben. Das Gebäudeenergiegesetz will sie rückgängig machen und CO₂-Preise abschaffen, solange es keine globalen Lösungen gibt.
Deutschland hat sich im Rahmen der EU-Klimaziele verpflichtet, bis 2045 klimaneutral zu werden. Dafür ist eine Reduzierung der CO₂-Emissionen im Gebäudesektor unerlässlich. Außerdem haben deutsche Hersteller bereits Milliarden in den Ausbau der Wärmepumpenproduktion investiert. 275.000 Menschen arbeiten in Deutschland laut einer Erhebung des Statistischen Bundesamtes in Heizungsberufen.
Die aktuellen Verkaufszahlen des Bundesverbands der Deutschen Heizungsindustrie zeigen einen deutlichen Trend: Allein im September 2024 wurden 19.500 Wärmepumpen in Deutschland verkauft – ein klares Signal dafür, dass viele Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer das Gebäudeenergiegesetz ernst nehmen und den Umstieg auf klimafreundliche Heiztechnologien vollziehen.
Eine Anpassung des Gesetzes nach den Wahlen 2025 ist durchaus möglich. Diese könnte beinhalten:
Unabhängig von der politischen Diskussion um das Heizungsgesetz sprechen handfeste Gründe für einen zeitnahen Umstieg auf eine Wärmepumpe. Besonders attraktiv ist die aktuelle Förderung: Aktuell kannst du noch von einem Zuschuss von bis zu 70 % profitieren. Diese setzt sich aus der Grundförderung von 30 %, dem Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 %, einem Effizienzbonus von 5 % bei natürlichen Kältemitteln und einem möglichen Einkommensbonus von 30 % zusammen. Nach den Neuwahlen im Februar 2025 könnte diese großzügige Förderung deutlich reduziert werden.
Mit Vamo gestaltet sich der Umstieg besonders einfach und kostengünstig. Du kannst eine hochwertige Wärmepumpe bereits ab 89 € monatlich finanzieren – ohne hohe Anschaffungskosten. Als zertifizierter Fachbetrieb garantieren wir dir eine fachgerechte Installation innerhalb von 30 Tagen. Im Vergleich zu fossilen Heizungen sparst du bis zu 65 % der Heizkosten. Unser Rundum-sorglos-Paket beinhaltet dabei nicht nur Wartung und Service, sondern auch die komplette Unterstützung bei der Beantragung der Fördermittel.
Mit einer Wärmepumpe schaffst du heute schon Fakten für morgen: Du machst dich unabhängig von politischen Entscheidungen und steigenden Energiepreisen. Gleichzeitig profitierst du von der aktuell hohen Förderung und leistest einen wichtigen Beitrag zum Klimaschutz. Die Technologie ist ausgereift und zukunftssicher – unabhängig davon, wie sich die politische Diskussion um das Heizungsgesetz entwickelt.
Eine vollständige Abschaffung des Gesetzes ist unwahrscheinlich, da Deutschland seine EU-Klimaziele einhalten muss. Wahrscheinlicher sind Anpassungen wie längere Übergangsfristen oder flexiblere Regelungen. Selbst die CDU, die das Gesetz „zurücknehmen“ will, hält am Ziel der Klimaneutralität bis 2045 fest.
Ja, außerhalb von Neubaugebieten gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Ab 2029 müssen neue Gasheizungen aber einen steigenden Anteil erneuerbarer Energien nutzen: 15 % bis 2029, 30 % bis 2035 und 60 % bis 2040.
Alle bestehenden Heizungsanlagen genießen Bestandsschutz und können weiter betrieben und repariert werden. Dieser Bestandsschutz gilt für Gas- und Ölheizungen bis 2044.
Die Austauschpflicht nach 30 Jahren gilt für Öl- und Gasheizungen, die vor 2002 eingebaut wurden. Ausgenommen sind selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern, die bereits am 1. Februar 2002 in ihrer Immobilie wohnten. Bei einem Eigentümerwechsel haben die neuen Besitzer zwei Jahre Zeit für den Austausch.
Wer jetzt eine Wärmepumpe einbaut, kann sich die aktuell hohe Förderung von bis zu 70 % noch bis Ende 2024 sichern. Nach den Neuwahlen im Februar 2025 ist eine Reduzierung der Fördermittel wahrscheinlich – unabhängig davon, ob das Heizungsgesetz gekippt wird oder nicht.