Kommt 2025 wirklich ein generelles Kaminofen-Verbot? Die gute Nachricht vorweg: Nein, ein pauschales Verbot von Kaminöfen wird es nicht geben. Es gelten lediglich neue Regelungen für bestimmte ältere Modelle im Rahmen der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV). Was das konkret für Sie bedeutet und warum ein Heizungstausch zur Wärmepumpe trotzdem eine sinnvolle Alternative für Sie ist, erklären wir Ihnen in diesem Artikel.
Die Diskussion um ein vermeintliches Kaminofen-Verbot 2025 sorgt für viel Verunsicherung. Tatsächlich handelt es sich aber nur um neue Emissionsgrenzwerte im Rahmen der Bundes-Immissionsschutzverordnung. Diese gelten für Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1995 und dem 21. März 2010 installiert wurden. Ab dem 31. Dezember 2024 müssen diese Öfen folgende Emissionsgrenzen einhalten:
Ob Ihr Kaminofen die Abgas-Grenzwerte einhält, können Sie meist auf dem Typenschild ablesen. Alternativ hilft Ihnen der zuständige Schornsteinfeger. Erfüllt Ihr Ofen die Grenzwerte nicht, haben Sie verschiedene Möglichkeiten, um eine Stilllegung zu vermeiden:
Die Bundes-Immissionsschutzverordnung sieht für bestimmte Feuerstätten Ausnahmeregelungen vor. So genießen etwa historische Kamine und Öfen Bestandsschutz, sofern sie vor dem 1. Januar 1950 errichtet wurden und sich noch an ihrem ursprünglichen Platz befinden. Auch Feuerstätten, die als einzige Heizquelle einer Wohneinheit dienen, sind von den neuen Regelungen ausgenommen und müssen nicht außer Betrieb genommen werden.
Gleiches gilt für handwerklich vor Ort gesetzte Grundöfen und Kachelöfen. Offene Kamine dürfen ebenfalls weiterbetrieben werden, solange sie nur gelegentlich genutzt werden – maximal an acht Tagen pro Monat. Ausgenommen sind zudem Herde und Backöfen mit einer Nennwärmeleistung unter 15 kW sowie Badeöfen.
Unabhängig davon, ob Ihr Kaminofen von den neuen Regelungen betroffen ist: Mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe von Vamo heizen Sie nicht nur umweltfreundlich, sondern sparen auch bis zu 65 % Ihrer Heizkosten. Unsere Expertinnen und Experten zeigen Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch, wie Sie von staatlichen Förderungen bis zu 70 % profitieren und bereits ab 89 € monatlich modern und effizient heizen können.
Die BImSchV hat gestaffelte Übergangsfristen für verschiedene Baujahre von Kamin- und Holzöfen eingeführt. Diese orientieren sich am Datum der Typprüfung, das Sie auf dem Typenschild Ihres Ofens finden:
Wichtig: Die genannten Fristen beziehen sich auf das Datum der Typprüfung, nicht auf das Kaufdatum. Kaminöfen, die nach dem 22. März 2010 installiert wurden, erfüllen bereits die strengeren Emissionsgrenzwerte der BImSchV Stufe 2 und können ohne Einschränkungen weiter betrieben werden.
Die aktuelle Diskussion um das vermeintliche Kaminofen-Verbot ist für einige Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer ein Anlass, über eine zukunftssichere Heizungsalternative nachzudenken. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe bietet dabei zahlreiche Vorteile:
Mit Vamo können Sie bereits ab 89 € monatlich eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe finanzieren. Sie vermeiden damit hohe Anschaffungskosten und profitieren von Tag 1 an von niedrigeren Heizkosten. Als zertifizierter Fachbetrieb begleiten wir Sie von der Planung bis zur Installation und kümmern uns auch um die spätere Wartung.
Für den Umstieg auf eine Wärmepumpe bietet die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) attraktive Förderungen durch das Programm „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“. Die Grundförderung liegt bei 30 % für Heizungen, die mindestens zu 65 % mit erneuerbaren Energien betrieben werden. Wer sich für eine Wärmepumpe mit einem natürlichen Kältemittel entscheidet oder eine Wärmepumpe wählt, die Wasser oder das Erdreich als Wärmequelle nutzt, erhält einen zusätzlichen Effizienzbonus von 5 %.
Besonders interessant ist der Klima-Geschwindigkeitsbonus von 20 %, der einen schnellen Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme belohnt. Dieser gilt noch bis 2028 und nimmt danach alle zwei Jahre um 3 % ab. Haushalte mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen unter 40.000 € können zudem einen Einkommensbonus von 30 % beantragen. Die förderfähigen Kosten sind auf 30.000 € begrenzt, was bei maximaler Förderung einem Zuschuss von bis zu 21.000 € entspricht. Die Antragstellung bei der KfW muss vor Beginn der Arbeiten erfolgen – dabei unterstützt Sie Vamo von der Planung bis zur erfolgreichen Bewilligung.
Der Umstieg von einem alten Kaminofen auf eine moderne Heizlösung wird aktuell so großzügig gefördert wie nie zuvor. Die staatliche Förderung für den Einbau einer Wärmepumpe startet mit einer Grundförderung von 30 %. Durch verschiedene Boni kann die Förderung auf bis zu 70 % der Gesamtkosten steigen.
Mit Vamo müssen Sie nicht lange auf Ihre neue Heizung warten. Innerhalb von 30 Tagen installieren wir Ihre neue Wärmepumpe professionell und fachgerecht. Dabei bieten wir Ihnen flexible Finanzierungsmöglichkeiten: Schon ab 89 € monatlich können Sie eine moderne Luft-Wasser-Wärmepumpe finanzieren – ohne hohe Anschaffungskosten und inklusive regelmäßiger Wartung.
Übrigens: Mit unserem Servicepaket Heat Comfort wird Ihre Wärmepumpe regelmäßig gewartet und umfassend gegen potenzielle Schäden versichert.
Es gibt kein generelles Verbot von Kaminöfen. Betroffen sind lediglich Öfen, die zwischen 1995 und März 2010 installiert wurden und die vorgegebenen Emissionsgrenzwerte nicht einhalten. Diese Öfen müssen entweder nachgerüstet, ausgetauscht oder stillgelegt werden. Moderne Kaminöfen, die nach März 2010 installiert wurden, erfüllen bereits alle Anforderungen und können weiter betrieben werden. Für das sogenannte Kaminofen-Verbot 2024 gibt es Ausnahmen zu berücksichtigen:
Die letzte Übergangsfrist der Bundes-Immissionsschutzverordnung endet am 31. Dezember 2024. Bis dahin müssen betroffene Öfen die Grenzwerte einhalten oder stillgelegt werden. Wichtig für alle, die sich fragen, ob ihr Kaminofen ab 2025 verboten wird: Die Fristen beziehen sich auf das Datum der Typprüfung, nicht auf das Kaufdatum.
Ab 2025 dürfen nur noch Kaminöfen betrieben werden, die entweder die Emissionsgrenzwerte einhalten oder unter die Ausnahmeregelungen fallen. Die Grenzwerte liegen bei maximal 0,15 Gramm Feinstaub und 4,0 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas. Ob Ihr Ofen betroffen ist, können Sie anhand des Typenschilds oder durch eine Messung feststellen.
Ziel der Verordnung ist nicht ein Verbot von Kaminöfen, sondern die Verbesserung der Luftqualität. Ältere Kaminöfen können erhebliche Mengen an Feinstaub und anderen Schadstoffen ausstoßen, die gesundheitsschädlich sind. Mit modernen Technologien – sei es bei neuen Kaminöfen oder Wärmepumpen – lässt sich heute deutlich umweltfreundlicher und effizienter heizen.
Experten-Tipp: Prüfen Sie frühzeitig anhand des Typenschilds Ihres Kaminofens, ob dieser von den neuen Regelungen ab 2025 betroffen ist – nutzen Sie dafür die Servicenummer des Herstellers oder fragen Sie Ihren Schornsteinfeger. Statt in eine aufwändige Nachrüstung zu investieren, ist der Umstieg auf eine Wärmepumpe oft die wirtschaftlichere Lösung, da Sie von hohen staatlichen Förderungen profitieren und langfristig Heizkosten sparen.