Was wäre, wenn du bis zu 40.000 € deiner Investitionskosten einfach von der Steuer absetzen könntest? Die Anschaffung einer Wärmepumpe macht’s möglich! Die Bundesregierung hat im Rahmen des Klimapakets 2030 steuerliche Anreize eingeführt, um Investitionen in energieeffiziente Maßnahmen zu fördern. Doch welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein? Welche Dokumente sind nötig? Erfahre hier, wie du mit der richtigen Planung, den steuerlichen Vorteilen und dem Komplettservice von Vamo das Maximum herausholen und Steuern sparen kannst!
Ja, die Kosten für den Einbau einer Wärmepumpe sind unter bestimmten Bedingungen steuerlich absetzbar. Diese Förderung ist Teil der Bestrebungen der Bundesregierung, die CO₂-Emissionen zu reduzieren und die energetische Sanierung von Wohngebäuden zu fördern. Die Steuerermäßigung für energetische Maßnahmen wurde durch § 35c des Einkommensteuergesetzes (EStG) geregelt, der mit dem Klimapaket 2030 eingeführt wurde.
Dies ermöglicht es Hausbesitzern, 20 % der Sanierungskosten für den Einbau von Wärmepumpen von der Steuer abzusetzen, bis zu einem Höchstbetrag von 40.000 € pro Objekt. Dieser Steuervorteil gilt jedoch nur für Maßnahmen an selbstgenutztem Wohnraum und unter der Voraussetzung, dass das Gebäude mindestens zehn Jahre alt ist. Zudem muss der Einbau durch ein Fachunternehmen erfolgen, das die Arbeiten bescheinigt und die Einhaltung der technischen Mindestanforderungen sicherstellt.
Damit eine Wärmepumpe steuerlich absetzbar ist, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein und entsprechende Nachweise erbracht werden. Diese Anforderungen sind notwendig, um sicherzustellen, dass die Maßnahmen den Vorgaben des Einkommensteuergesetzes sowie den technischen Standards der „Energetische Sanierungsmaßnahmen-Verordnung“ (ESanMV) entsprechen.
Die steuerliche Absetzbarkeit von Wärmepumpen hängt maßgeblich von deren technischer Ausstattung und Effizienz ab. Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, muss die installierte Wärmepumpe den Mindestanforderungen an die Energieeffizienz und Umweltverträglichkeit entsprechen. Diese Anforderungen sind in der ESanMV detailliert beschrieben und beinhalten unter anderem:
Die Nichteinhaltung dieser technischen Mindestanforderungen kann dazu führen, dass die steuerliche Förderung abgelehnt wird. Daher ist es wichtig, im Vorfeld sicherzustellen, dass die ausgewählte Wärmepumpe und das ausführende Fachunternehmen alle Kriterien erfüllen. Mit Vamo an deiner Seite stellst du sicher, dass du alle wichtigen Kriterien erfüllst und sicherst dir die vollen Steuervorteile.
Um die Kosten für Wärmepumpen erfolgreich steuerlich absetzen zu können, müssen Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer bestimmte Unterlagen und Nachweise beim Finanzamt einreichen. Diese Dokumente umfassen:
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Eine gleichzeitige Inanspruchnahme von steuerlichen Förderungen und anderen staatlichen Zuschüssen für dieselbe Maßnahme ist grundsätzlich nicht möglich. Dies wird auch als „Kumulierungsverbot“ bezeichnet. Das bedeutet, dass Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer sich entscheiden müssen, ob sie den Steuerbonus gemäß § 35c EStG nutzen oder stattdessen direkte Fördermittel über die BEG (Bundesförderung für effiziente Gebäude) bzw. die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) beantragen.
Um die Vorteile der steuerlichen Absetzbarkeit einer Wärmepumpe besser zu veranschaulichen, betrachten wir ein konkretes Praxisbeispiel. Dies zeigt, wie viel du durch den Steuerbonus sparen kannst und welche finanziellen Vorteile die Investition in eine Wärmepumpe mit sich bringt.
Steuerliche Absetzbarkeit: Gemäß § 35c EStG können 20 % der Kosten, maximal 40.000 €, steuerlich geltend gemacht werden.
Berechnung der Steuerersparnis:
Die steuerliche Förderung wird auf einen Zeitraum von drei Jahren verteilt:
Durch die steuerliche Förderung können Hausbesitzerinnen und Hausbesitzer somit eine Ersparnis von insgesamt 4.000 € realisieren. Dies entspricht einer direkten Reduzierung der Steuerlast um 20 % der Investitionssumme für die Wärmepumpe.
Im Vergleich: Wird bei demselben Beispiel die KfW-Heizungsförderung in Anspruch genommen, reduziert sich die Anfangsinvestition bei 70 % Zuschuss von 20.000 € auf 6.000 €. Damit hättest du eine Ersparnis von 14.000 €. Selbst beim Grundfördersatz von 30 % hättest du 6.000 € gespart. Berechne deine Ersparnisse direkt selbst!
Die Entscheidung für den Einbau einer Wärmepumpe ist eine Investition in die Zukunft – sowohl in ökologischer als auch in ökonomischer Hinsicht. Tausche deine Gas-Heizung oder Öl-Heizung gegen eine Wärmepumpe! Neben der Reduktion der CO₂-Emissionen und der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen bietet der Einbau einer Wärmepumpe erhebliche steuerliche Vorteile, als auch die Möglichkeit, eine Zuschuss-Förderung in Anspruch zu nehmen. Durch die Möglichkeit, bis zu 20 % der Investitionskosten steuerlich abzusetzen, können Hausbesitzer ihre Steuerlast erheblich senken und gleichzeitig von einer nachhaltigen Heiztechnologie profitieren.
Um eine Wärmepumpe steuerlich abzusetzen, kannst du die Kosten als energetische Sanierungsmaßnahme im Rahmen des § 35c Einkommensteuergesetz (EStG) geltend machen. Du darfst 20 % der Ausgaben über drei Jahre hinweg absetzen: jeweils 7 % der Gesamtkosten im ersten und zweiten Jahr und 6 % im dritten Jahr. Der maximale abzugsfähige Betrag beträgt 40.000 €.
Die Erneuerung der Heizsysteme, wie zum Beispiel einer Wärmepumpe, kann steuerlich abgesetzt werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Dazu gehört, dass die Immobilie selbst genutzt wird, mindestens zehn Jahre alt ist und die Installation durch einen qualifizierten Fachhandwerker durchgeführt wurde.
Nein, es ist nicht möglich, für dieselbe Maßnahme sowohl eine steuerliche Förderung als auch eine BEG-Förderung in Anspruch zu nehmen. Du musst dich für eine der beiden Fördermöglichkeiten entscheiden. Es ist jedoch machbar, verschiedene Förderprogramme für unterschiedliche Sanierungsprojekte zu kombinieren, um den maximalen finanziellen Vorteil zu erzielen.
Die anfallenden Sanierungskosten, einschließlich des Einbaus einer Wärmepumpe, werden im Rahmen der Einkommensteuererklärung unter „Sonderausgaben“ eingetragen. Die genauen Details finden sich in den Formularen zur Steuererklärung, und es ist wichtig, die Fachunternehmensbescheinigung sowie alle Rechnungen und Zahlungsnachweise beizufügen.
Ja, als Vermieterin oder Vermieter kannst du die Kosten für den Einbau von Wärmepumpen ebenfalls steuerlich absetzen, allerdings gelten hier andere Regelungen als für selbstgenutzte Wohnimmobilien. Als Eigentümerin oder Eigentümer eines vermieteten Gebäudes hast du die Möglichkeit, die Ausgaben für die Wärmepumpe als Werbungskosten in deiner Einkommenssteuererklärung anzugeben. Diese Absetzbarkeit bezieht sich auf alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung entstehen. Je nach Art der Ausgaben können die Kosten entweder direkt als Erhaltungsaufwand abgesetzt werden oder, wenn sie Teil einer umfassenden Maßnahme zur Modernisierung von Gebäuden sind, müssen sie über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden.
Neben der Reduktion der CO₂-Emissionen und der Unabhängigkeit von fossilen Brennstoffen bietet der Einbau einer Wärmepumpe erhebliche steuerliche Vorteile, als auch die Möglichkeit, eine Zuschuss-Förderung in Anspruch zu nehmen. Jetzt kostenlose Beratung buchen.