
Du wohnst in NRW und willst deine Öl- oder Gasheizung gegen eine Wärmepumpe tauschen? Dann stellt sich schnell die Frage, welche Förderung dir zusteht und ob das Land noch etwas drauflegt. Die Antwort hat sich 2026 gleich zweimal verändert: durch die neue progres.nrw-Richtlinie im Februar und die KfW-Reform im Juli. Hier findest du den aktuellen Stand.
In NRW gibt es drei Ebenen: den Bund, das Land und deine Kommune. Das Gewicht ist dabei klar verteilt. Der Bund fördert über die KfW mit direkten Zuschüssen, die einen großen Teil deiner Investition abdecken. Das Land NRW setzt vor allem auf Darlehen der NRW.BANK und auf Programme für Mehrfamilienhäuser. Die Kommunen fördern punktuell, etwa rund um Photovoltaik, Speicher oder Energieberatung.
Für Eigentümerinnen und Eigentümer eines Einfamilienhauses heißt das: Plane mit dem KfW-Zuschuss als Kern deiner Finanzierung. Alles andere ist Ergänzung. Zuständig ist übrigens nicht mehr das BAFA, sondern die KfW mit ihrem Programm 458, der Heizungsförderung für Privatpersonen.

Seit dem 21. Juli 2026 setzt sich die KfW-Förderung aus diesen Bausteinen zusammen (Stand: September 2026). Die Bausteine gelten bundesweit, also auch in NRW. Ausführlich erklären wir die Reform in unserem Artikel zur KfW-Förderung für Wärmepumpen.
In Summe ist die Förderung auf 70 % gedeckelt. Liegt dein anzusetzendes Einkommen bei höchstens 30.000 €, steigt der Deckel auf 80 %. Der frühere Effizienzbonus ist entfallen: Ein natürliches Kältemittel wie Propan ist jetzt Pflicht, kein Bonusgrund mehr. Außerdem muss deine Wärmepumpe eine Jahresarbeitszahl von mindestens 3,0 erreichen.
Eine Familie in Bielefeld mit einem Kind hat ein zu versteuerndes Einkommen von 38.000 € und ersetzt eine 25 Jahre alte Gasheizung. Durch den Familienzuschlag zählen nur 28.000 €, damit greift der Einkommensbonus von 40 %. Zusammen mit Grundförderung und Klimageschwindigkeitsbonus ergeben sich 86 %, gedeckelt auf 80 %. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten sind das 22.400 € Zuschuss.
Ein Paar aus Münster hat keine Kinder und 60.000 € Einkommen. Es bekommt für denselben Tausch 46 %, also 12.880 €. Aus unseren Projekten wissen wir: Eine Wärmepumpe kostet im Schnitt rund 32.000 € vor Förderung (Stand: September 2026). Wie viel davon bei dir übrig bleibt, zeigt dir unser Förderrechner.
Ab dem 1. Februar 2027 sinkt der Förderhöchstbetrag um 750 €, danach alle sechs Monate weiter. Der Klimageschwindigkeitsbonus schrumpft im selben Rhythmus um jeweils vier Prozentpunkte. Wer den Heizungstausch ohnehin plant, sichert sich mit einem Antrag in den nächsten Monaten die höchsten Sätze, die es bis 2030 noch geben wird.

Das Landesprogramm progres.nrw war lange die erste Adresse für Erdwärme. Mit der neuen Förderrichtlinie vom 30. Januar 2026 hat das Land den Schwerpunkt verschoben. Gefördert werden Erdwärmesonden nur noch in Bestandsgebäuden mit drei oder mehr Wohneinheiten, mit maximal 30 € pro Bohrmeter und höchstens 15.000 € je Anlage. Ein Baustein für Luft-Wasser-Wärmepumpen im Ein- oder Zweifamilienhaus existiert nicht mehr. Die Richtlinie läuft bis zum 30. Juni 2027.
Für dein Einfamilienhaus bringt progres.nrw also aktuell keinen Zuschuss. Anders sieht es aus, wenn du ein Mehrfamilienhaus besitzt und über Erdwärme nachdenkst.
Die NRW.BANK vergibt Darlehen, keine Zuschüsse. Das Programm NRW.BANK.Gebäudesanierung finanziert unter anderem die Erneuerung deiner Heizung in selbstgenutztem Wohneigentum. Du bekommst zwischen 2.500 € und 150.000 €, bis zu 100 % der förderfähigen Kosten und Laufzeiten bis 35 Jahre. Der Sollzins lag am 25. September 2026 je nach Laufzeit zwischen 4,38 % und 5,35 %.
Den Antrag stellst du über deine Hausbank, und zwar vor Beginn des Vorhabens. Vergleiche die Konditionen mit dem KfW-Ergänzungskredit 358, der dir nach einer Zuschusszusage ebenfalls bis zu 120.000 € je Wohneinheit finanziert.
Ja, mit klaren Grenzen. Den KfW-Zuschuss kannst du mit einem Darlehen verbinden, entweder mit dem KfW-Ergänzungskredit oder mit der NRW.BANK. So finanzierst du den Eigenanteil, der nach dem Zuschuss übrig bleibt.
Für progres.nrw gelten eigene Regeln. Laut Richtlinie darfst du Landeszuschuss und BEG-Förderung für dieselbe Maßnahme nur bis zu einer Förderquote von insgesamt 60 % kombinieren. Mit anderen Landesprogrammen ist progres.nrw nicht kombinierbar. Das Förderportal des Landes stellt klar, dass zinsverbilligte Darlehen der NRW.BANK dabei nicht förderschädlich sind, direkte Zuschüsse dagegen schon.
Die steuerliche Förderung schließt beides aus: Wer den Steuerbonus nutzt, bekommt für dieselbe Maßnahme weder KfW- noch Landeszuschuss.
Kommunale Programme unterscheiden sich von Stadt zu Stadt erheblich und können sich mit jedem Haushaltsjahr ändern. In Köln etwa bezuschusst die Stadt Photovoltaik und Batteriespeicher mit bis zu 10.000 € pro Gebäude und Jahr. Alle Details findest du im Ratgeber zur Wärmepumpe in Köln.
Eigene Ratgeber mit den lokalen Förderdetails haben wir außerdem für Düsseldorf, Bielefeld, Dortmund, Münster, Aachen, Bonn, Essen, Mönchengladbach, Krefeld, Oberhausen, Wuppertal und Paderborn. Eine Übersicht aller Städte findest du im regionalen Ratgeber.
Der Ablauf folgt einer festen Reihenfolge. Du schließt mit Vamo einen Vertrag, der eine aufschiebende Bedingung enthält. Er wird also erst wirksam, wenn die Förderung zugesagt ist. Anschließend erstellt unser Förderservice die Bestätigung zum Antrag, kurz BzA. Mit ihr stellst du den Antrag selbst im Online-Portal der KfW und erhältst die Zusage als PDF.
Wir begleiten dich bei jedem dieser Schritte, von der ersten Einschätzung bis zu den Nachweisen nach der Installation. Die Demontage und Entsorgung deiner alten Heizung sind im Festpreis enthalten. Das ist wichtig, denn die KfW verlangt den Nachweis, dass die alte Anlage nicht weiterbetrieben wird.
Damit du nicht in Vorkasse gehen musst, gibt es Vamo Flex: Wir finanzieren deinen Förderanteil zinsfrei vor, bis die KfW-Förderung an dich ausgezahlt wird. Deinen Eigenanteil zahlst du am 1. Baustellentag, der Förderanteil wird erst nach der KfW-Auszahlung fällig, spätestens 90 Tage nach der Inbetriebnahme deiner Anlage.

Das Landeswärmeplanungsgesetz NRW verpflichtet alle Kommunen zu einem Wärmeplan. Großstädte mit mehr als 100.000 Einwohnenden mussten ihn bis zum 30. Juni 2026 vorlegen, alle übrigen Gemeinden haben bis zum 30. Juni 2028 Zeit. Der Plan zeigt dir, ob in deiner Straße ein Wärmenetz geplant ist oder ob eine eigene Wärmepumpe die bessere Lösung bleibt.
Seit dem 29. Juli 2026 gilt außerdem das Gebäudemodernisierungsgesetz. Was es für deinen Heizungstausch bedeutet, erklären wir im Artikel zum neuen Heizungsgesetz. Für deine Entscheidung zählt heute vor allem die Wirtschaftlichkeit: Der CO₂-Preis macht Öl und Gas Jahr für Jahr teurer, die Förderung senkt deine Investition.
Beim Standort des Außengeräts gelten in NRW eigene Abstandsregeln. Worauf du achten musst, liest du im Ratgeber zum Abstand der Wärmepumpe zum Nachbarn.
Statt des KfW-Zuschusses kannst du die Kosten auch von der Steuer absetzen. Die Steuerermäßigung nach § 35c EStG erstattet dir über drei Jahre 20 % der Kosten, höchstens 40.000 € pro Objekt. Voraussetzung: Du bewohnst das Haus selbst, es ist mindestens zehn Jahre alt, und ein Fachunternehmen führt die Arbeiten aus.
Da die KfW mindestens 30 % zahlt, ist der Zuschuss für die meisten Haushalte die bessere Wahl. Der Steuerbonus kann sich lohnen, wenn deine Kosten weit über den förderfähigen 28.000 € liegen. Alle Details findest du im Artikel dazu, ob die Wärmepumpe steuerlich absetzbar ist.
Für eine Wärmepumpe im Einfamilienhaus in NRW ist der KfW-Zuschuss der entscheidende Hebel: 30 bis 70 %, bei niedrigem Einkommen bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Das Land hilft mit Darlehen der NRW.BANK, Zuschüsse aus progres.nrw gibt es nur noch für Mehrfamilienhäuser mit Erdwärme. Prüfe außerdem die Programme deiner Stadt. Weil die KfW-Sätze ab Februar 2027 sinken, lohnt es sich, den Antrag nicht auf die lange Bank zu schieben.
Die KfW zahlt 30 % Grundförderung. Dazu kommen je nach Einkommen 10, 30 oder 40 % Einkommensbonus und 16 % Klimageschwindigkeitsbonus, wenn du eine alte fossile Heizung ersetzt. In Summe sind es höchstens 70 %, bei einem anzusetzenden Einkommen bis 30.000 € bis zu 80 % der förderfähigen Kosten. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten ergibt das bis zu 22.400 € Zuschuss (Stand: September 2026).
Für Luft-Wasser-Wärmepumpen im Ein- und Zweifamilienhaus derzeit nicht. Das Landesprogramm progres.nrw fördert seit Februar 2026 nur noch Erdwärmesonden in Bestandsgebäuden mit mindestens drei Wohneinheiten, mit bis zu 30 € pro Bohrmeter und höchstens 15.000 €. Die NRW.BANK bietet zusätzlich zinsgünstige Darlehen, aber keine Zuschüsse.
Ja. Den KfW-Zuschuss kannst du mit dem Darlehen NRW.BANK.Gebäudesanierung kombinieren, um deinen Eigenanteil zu finanzieren. Den Antrag stellst du über deine Hausbank vor Beginn des Vorhabens. Alternativ bietet die KfW selbst den Ergänzungskredit 358 und 359 an. Welches Darlehen günstiger ist, hängt vom Tageszins ab, vergleiche beide Angebote.
Den Antrag stellst du selbst im Online-Portal der KfW. Vamo bereitet ihn mit dir vor: Unser Förderservice erstellt die Bestätigung zum Antrag, mit der du den Zuschuss beantragst. Dein Vertrag mit Vamo enthält eine aufschiebende Bedingung und wird erst wirksam, wenn die Förderung zugesagt ist. So gehst du beim Vorhabenbeginn kein Risiko ein.
Mit Vamo Flex nicht. Wir finanzieren deinen Förderanteil zinsfrei vor, bis die KfW ihn an dich auszahlt. Deinen Eigenanteil zahlst du am 1. Baustellentag, den Förderanteil spätestens 90 Tage nach der Inbetriebnahme. Die KfW zahlt erfahrungsgemäß vier bis acht Wochen nach dem Einreichen der Unterlagen aus.
Weil die KfW-Förderung ab dem 1. Februar 2027 schrittweise sinkt. Der Förderhöchstbetrag geht dann um 750 € zurück, danach alle sechs Monate weiter. Der Klimageschwindigkeitsbonus schrumpft im selben Takt um jeweils vier Prozentpunkte. Wer heute den Antrag stellt, sichert sich die höchsten Sätze der kommenden Jahre.
Unterschreibe vor dem KfW-Antrag keinen Liefer- oder Leistungsvertrag ohne aufschiebende Bedingung. Die KfW wertet das als Vorhabenbeginn, und dein Zuschuss ist verloren. Bei den Landesprogrammen in NRW gilt dieselbe Regel: erst Antrag, dann Maßnahmenbeginn.