
Die staatliche Förderung ist nach wie vor der wichtigste Hebel, um dir den Umstieg auf eine Wärmepumpe finanziell zu erleichtern. Mit der KfW-Förderung und Vamo an deiner Seite bleibt der Wechsel trotz der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude günstig und planbar.
Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen für die KfW-Förderung: Sie ist weiterhin sozial gestaffelt, für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen zum Start sogar großzügiger als bisher – sinkt aber ab 2027 in mehreren Schritten. Wir erklären dir, was das für deinen Heizungstausch bedeutet, und begleiten dich dabei, die für dich maximale Förderung zu sichern.
Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist die staatliche Förderbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie vergibt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme und für die energetische Sanierung von Wohngebäuden.

Am 8. Juli 2026 hat die KfW bekanntgegeben, dass sie ihre Förderprodukte zum 21. Juli 2026 anpasst. Die Bundesregierung hatte die Eckpunkte der Reform zuvor beschlossen, die neuen Konditionen sind damit verbindlich. Ziel der Reform ist eine sozial gerechtere Staffelung der Förderung – bei gleichzeitig sinkenden Beträgen über die kommenden Jahre.
Aus der Branche gibt es dazu unterschiedliche Reaktionen: Während die stärkere soziale Staffelung überwiegend begrüßt wird, mahnen mehrere Verbände, dass die schrittweisen Kürzungen die Investitionsbereitschaft bremsen könnten. Für dich als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer heißt das vor allem: Die KfW-Förderung existiert weiterhin in bekannter Form, aber die Konditionen von heute sind die besten, die es in den kommenden Jahren noch geben wird.
Die KfW-Förderung für Wärmepumpen (Programm 458, „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude") setzt sich weiterhin aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich addieren:
Der bisherige Effizienzbonus von 5 % für natürliche Kältemittel entfällt dagegen komplett – ein natürliches Kältemittel wie Propan ist jetzt schlicht Voraussetzung für die Förderung, kein Bonusgrund mehr. In Summe ist deine Förderung weiterhin auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt, bei niedrigen Einkommen mit Kinderzuschlag auf bis zu 80 %.
Zwischen der Ankündigung und dem Reformstart lag eine sogenannte Umstellungsphase, die für laufende Vorhaben wichtig ist:
Wenn du deinen Heizungswechsel gerade erst planst, betrifft dich das nicht mehr direkt – für dich gelten von Anfang an die neuen Konditionen. Wichtig ist trotzdem: Je früher du den Antrag stellst, desto höher fällt dein Zuschuss aus, denn der Förderhöchstbetrag sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 um 750 € und danach halbjährlich weiter, der Klimageschwindigkeitsbonus im gleichen Rhythmus um 4 Prozentpunkte.

Zwei Beispiele zeigen, wie stark sich dein Einkommen und der Kinderzuschlag auf deine Förderung auswirken – jeweils bei den ab dem 21. Juli 2026 geltenden förderfähigen Höchstkosten von 28.000 € für die erste Wohneinheit:
Wie hoch deine individuelle Förderung ausfällt, kannst du in weniger als einer Minute mit unserem Förderrechner überprüfen. Er berücksichtigt automatisch dein Einkommen, die Anzahl der Wohneinheiten, dein Baujahr der Heizung und den aktuellen Umsetzungszeitpunkt.
Neben dem Zuschuss aus Programm 458 bietet die KfW zwei weitere Wege, deinen Heizungswechsel zu finanzieren:
Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit (358/359)
Reicht der Zuschuss nicht aus, kannst du bis zu 120.000 € Kredit je Wohneinheit zu einem effektiven Jahreszins aufnehmen – zusätzlich zur bereits erteilten Zuschussförderung. Haushalte mit einem Jahresnettoeinkommen bis 90.000 € profitieren dabei von einer Zinsvergünstigung. Du kannst zwischen einem Annuitätendarlehen (feste, gleich hohe monatliche Raten nach einer tilgungsfreien Anlaufzeit) und einem endfälligen Darlehen (nur Zinsen während der Laufzeit, Rückzahlung der gesamten Summe am Ende) wählen – mehr dazu liest du in unserem Artikel zum Wärmepumpe finanzieren.
Komplettsanierung zum Effizienzhaus (Kredit 261/262)
Wenn du nicht nur die Heizung, sondern dein gesamtes Gebäude auf einen KfW-Effizienzhaus-Standard bringst, greift dieses Programm mit einem zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 € pro Wohneinheit und einem Tilgungszuschuss, den du nicht zurückzahlen musst. Mit der Reform sinken die Tilgungszuschüsse pauschal um 10 Prozentpunkte, im Gegenzug nutzt die KfW mehr Spielraum für eine Zinsverbilligung. Der bisherige Bonus für die Erneuerbare-Energien-Klasse (EE-Klasse) entfällt dabei ebenfalls – der Einbau einer EE-Heizung wird zum Standard statt zum Bonusgrund. Die neuen Konditionen gelten ebenfalls seit dem 21. Juli 2026, die Beantragung nach den neuen Regeln ist nach Angaben der KfW aber voraussichtlich erst ab Ende September 2026 möglich.
Gefördert werden weiterhin Luft-Wasser-, Luft-Luft-, Wasser-Wasser- und Erdwärme-Wärmepumpen, die erneuerbare Energiequellen nutzen. Mit der Reform ist ein natürliches Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial (zum Beispiel Propan/R290) jetzt Pflicht-Voraussetzung statt Bonusgrund. Hinzu kommen technische Mindestanforderungen, die teils bereits seit Anfang 2026 gelten und unverändert weiterlaufen:
Vamo setzt bereits heute konsequent auf Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel und Geräten der Premium-Hersteller Vaillant und Viessmann, die diese Anforderungen erfüllen. Du musst dich also nicht selbst um die technischen Details kümmern.
Für Bestandsgebäude gilt: Dein Haus muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Regel mindestens fünf Jahre alt sein, gemessen am Bauantrag oder der Bauanzeige. Der Heizungstausch muss außerdem die 65-Prozent-EE-Regel erfüllen, also mindestens 65 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken – bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist das in aller Regel automatisch der Fall.
Für Neubauten gelten andere, eigenständige KfW-Programme mit strengeren Effizienzhaus-Standards, da hier keine Zuschussförderung nach Programm 458 greift.
Seit Mai 2024 profitieren auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Zweifamilien- oder Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) von der Heizungsförderung. Die förderfähigen Kosten sind je nach Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt: bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € für jede weitere Wohneinheit.
Der Förderantrag muss weiterhin vor Beginn der Maßnahme über das Online-Zuschussportal der KfW gestellt werden. Das bedeutet: Verträge über Kauf, Lieferung oder Handwerkerleistungen dürfen erst nach der Förderzusage endgültig gültig werden. Damit du hier kein Risiko eingehst, formuliert Vamo deinen Vertrag mit einer sogenannten aufschiebenden Bedingung – er wird erst rechtsgültig, sobald die KfW-Zusage vorliegt.
Wie wichtig eine erfahrene Begleitung bei genau diesem Schritt ist, hat auch der große Wärmepumpen-Anbietertest von CHIP.de gezeigt: Vamo belegte dort unter mehreren bekannten Wettbewerbern den ersten Platz und erhielt in allen Testkategorien durchgehend sehr gute Noten. Besonders positiv fiel dabei auf, wie schnell und fundiert Vamo auf Anfragen reagierte – inklusive kompetenter Antworten zu Technik, Elektroinstallation und Förderung. Genau das ist der Anspruch, mit dem wir auch deinen KfW-Antrag begleiten: von der ersten Einschätzung über die Zusammenstellung aller Nachweise bis zur fristgerechten Einreichung.

Eine Wärmepumpe kostet im Schnitt rund 32.000 € vor Förderung. Wie viel davon der Staat übernimmt, hängt jetzt stärker als früher von deinem Einkommen und deinem Zeitpunkt ab: Je nach Einkommensband und Umsetzungszeitpunkt liegt deine Förderung nach den neuen Konditionen zwischen rund 46 % und 80 % der förderfähigen Kosten. Deinen tatsächlichen Kaufpreis nach Förderung siehst du am schnellsten mit unserem Förderrechner – eine pauschale Durchschnittsförderung lässt sich nach der Reform nicht mehr seriös angeben, weil die Spanne zwischen den Einkommensbändern deutlich größer geworden ist.
Wenn du nicht sofort den vollen Betrag investieren möchtest, kannst du deine Wärmepumpe bei Vamo auch finanzieren. So sparst du ab dem ersten Tag Heizkosten, ohne eine große Summe auf einmal aufbringen zu müssen.
Statt der KfW-Förderung kannst du dich alternativ für die steuerliche Abschreibung energetischer Sanierungsmaßnahmen entscheiden – diese Möglichkeit bleibt von der aktuellen Reform unberührt und ist weiterhin bis 2029 nutzbar. Voraussetzung: Du bist Eigentümerin oder Eigentümer und bewohnst das mindestens zehn Jahre alte Gebäude selbst, alle Arbeiten führt ein Fachunternehmen durch. Bei Mehrparteienhäusern oder Ferienwohnungen zählen nur die Kosten für deine selbst bewohnte Einheit, und eine Ferienwohnung darf für diesen Steuervorteil nicht vermietet werden.
Ob sich der Zuschuss oder die steuerliche Abschreibung für dich mehr lohnt, besprechen wir gerne gemeinsam in einem Beratungsgespräch – abhängig von deiner individuellen steuerlichen Situation kann beides sinnvoll sein.

Die KfW-Förderung für Wärmepumpen bleibt auch nach dem 21. Juli 2026 ein starkes Instrument, um deinen Heizungswechsel finanziell zu erleichtern – sie wird nur sozialer gestaffelt und sinkt über die Zeit spürbar. Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuell höchsten verfügbaren Zuschüsse, bevor die erste Absenkung zum 1. Februar 2027 greift. Vamo begleitet dich dabei von der ersten Fördereinschätzung bis zur fristgerechten Antragstellung, damit du keinen Euro Förderung liegen lässt.
Deine Förderung setzt sich aus der Grundförderung (30 %), einem gestaffelten Einkommensbonus (40 %, 30 % oder 10 % je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen) und dem Klimageschwindigkeitsbonus (16 % beim Austausch einer alten fossilen Heizung) zusammen. In Summe ist die Förderung auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt, bei niedrigen Einkommen mit Kinderzuschlag auf bis zu 80 %. Bei den aktuell förderfähigen Höchstkosten von 28.000 € sind damit bis zu 22.400 € Zuschuss möglich. Deine genaue Förderhöhe berechnest du am schnellsten mit unserem Förderrechner.
Bereits zugesagte Förderungen sind von der Reform nicht betroffen, die entsprechenden Bundesmittel bleiben reserviert. Wenn du bis zum 20. Juli 2026 eine gültige Bestätigung zum Antrag hattest, konntest du deinen Antrag noch zu den bisherigen Konditionen einreichen. Alle neuen Anträge ab dem 21. Juli 2026 laufen automatisch nach den neuen Förderbedingungen.
Ja. Mit der Reform ist ein natürliches Kältemittel wie Propan (R290) Pflicht-Voraussetzung für die Förderung geworden, der frühere Effizienzbonus von 5 % dafür entfällt. Vamo setzt schon heute standardmäßig auf natürliche Kältemittel, damit bist du automatisch auf der sicheren Seite.
Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, also bevor du einen endgültig gültigen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließt. Zusätzlich lohnt sich Tempo, weil der Förderhöchstbetrag zum 1. Februar 2027 erstmals sinkt und danach halbjährlich weiter abnimmt – je früher dein Antrag, desto höher dein Zuschuss.
Ja. Reicht dir der Zuschuss aus Programm 458 nicht aus, kannst du zusätzlich den Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit (358/359) mit bis zu 120.000 € je Wohneinheit nutzen. Bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus ist stattdessen der Kredit 261/262 mit Tilgungszuschuss die passende Wahl.
Vamo begleitet dich durch den gesamten Prozess: von der ersten Einschätzung deiner Fördermöglichkeiten über die Zusammenstellung aller Unterlagen bis zur fristgerechten Einreichung. Den Antrag stellst du als Antragstellerin oder Antragsteller formal selbst, wir bereiten aber alles gemeinsam mit dir vor.
Die Grundstruktur der KfW-Förderung bleibt erhalten, aber fast jeder Baustein sinkt ab Februar 2027 im Halbjahrestakt. Wer den Heizungswechsel ohnehin plant, sichert sich mit einer frühen Antragstellung den höchsten verfügbaren Zuschuss. Wie hoch deine persönliche Förderung ausfällt, checkst du in weniger als einer Minute mit unserem Förderrechner.