
Wer Angebote für eine Wärmepumpe vergleicht, stößt früher oder später auf eine Zeile im Datenblatt: R290, R32 oder R410A. Das klingt nach einer technischen Kleinigkeit, ist aber eine wichtige Entscheidung. Denn das Kältemittel lässt sich später nicht mehr austauschen. Es bleibt für die gesamte Lebensdauer deiner Anlage.
Dabei kursieren viele Halbwahrheiten. Mal heißt es, ab 2027 seien Wärmepumpen mit R32 verboten. Mal sollen alte Anlagen bald nicht mehr gewartet werden dürfen. Mal soll es Extra-Förderung für natürliche Kältemittel geben. Nur eine dieser drei Aussagen stimmt. Wir räumen in diesem Artikel damit auf und zeigen dir: was ein Kältemittel macht, wie die gängigen Stoffe für das Klima abschneiden und welche Fristen wirklich gelten.
Eine Wärmepumpe holt Wärme aus der Außenluft, auch wenn es draußen kalt ist. Möglich macht das ein Stoff, der schon bei sehr niedrigen Temperaturen verdampft: das Kältemittel. Es zirkuliert in einem geschlossenen Kreislauf und durchläuft dabei vier Schritte.
Im Verdampfer nimmt das flüssige Kältemittel Wärme aus der Umgebungsluft auf und geht in den gasförmigen Zustand über. Der Verdichter presst dieses Gas zusammen. Dabei steigen Druck und Temperatur deutlich an – aus lauwarmer Umgebungsluft wird nutzbare Heizwärme. Im Verflüssiger gibt das heiße Gas seine Energie über einen Wärmetauscher an das Heizwasser ab und wird dabei wieder flüssig. Das Expansionsventil entspannt das Kältemittel schließlich, es kühlt stark ab, und der Kreislauf beginnt von vorn.
Wie gut dieser Kreislauf funktioniert, hängt direkt vom Kältemittel ab. Ein Kältemittel mit hoher kritischer Temperatur erreicht höhere Vorlauftemperaturen, ohne dass die Effizienz einbricht. Genau das entscheidet im Altbau darüber, ob die bestehenden Heizkörper reichen.

Grundsätzlich lassen sich zwei Familien unterscheiden: natürliche Stoffe, die in der Umwelt ohnehin vorkommen, und synthetische Verbindungen aus der Chemieindustrie.
Natürliche Kältemittel: Propan, CO₂ und Ammoniak
Synthetische Kältemittel: R32, R410A und die HFO-Gemische
R22 findet sich nur noch in sehr alten Anlagen. Es schadet der Ozonschicht und ist seit Jahren verboten. Steht dieser Wert auf deinem Typenschild, wird es Zeit für eine neue Anlage.
GWP steht für Global Warming Potential, auf Deutsch: Treibhauspotenzial. Der Wert zeigt, wie schädlich ein Kilo eines Stoffes fürs Klima ist, im Vergleich zu einem Kilo CO₂. Ein GWP von 675 heißt: Entweicht das Kältemittel, schadet es dem Klima wie die 675-fache Menge CO₂.
Wichtig ist die Einordnung: Das Kältemittel bleibt im normalen Betrieb im geschlossenen Kreislauf und gelangt nicht in die Luft. Der GWP-Wert beschreibt also ein Risiko, keinen laufenden Ausstoß. Trotzdem ist er die wichtigste Kennzahl, denn die gesamte EU-Gesetzgebung richtet sich nach ihm.
Vergleichst du Tabellen im Internet, findest du oft unterschiedliche Zahlen, vor allem bei Propan. Das liegt nicht an schlechter Recherche, sondern an unterschiedlichen Quellen: Der Weltklimarat (IPCC) aktualisiert seine Werte regelmäßig. Das EU-Gesetz nutzt weiterhin die ältere Zahl von 3. Neuere Berichte kommen auf 0,02.
Für dich als Hausbesitzer ändert das nichts: Beide Werte liegen so weit unter jeder gesetzlichen Grenze, dass der Unterschied nur für Fachleute wichtig ist. Für dich zählt einfach der Wert aus dem Gesetzestext.
Die Rechnung ist simpel:
(Füllmenge in Kilogramm x GWP) / 1.000 = CO₂-Äquivalent in Tonnen
Eine Split-Anlage mit 1,5 kg R32 kommt so auf rund 1 t CO₂-Äquivalent. Eine ältere Anlage mit 3 kg R410A liegt bei etwa 6,3 t.
Diese Zahl ist wichtig: Sie entscheidet, ob deine Anlage regelmäßig auf Dichtheit geprüft werden muss. Mehr dazu weiter unten.
Diese Frage stellt sich in der Praxis wirklich, denn beide Stoffe sind aktuell auf dem Markt. Die Antwort ist eindeutig, allerdings aus anderen Gründen, als oft behauptet wird.
Übrigens: Ob du dich für ein Gerät als Monoblock oder Split entscheidest, wirkt sich auf die geltenden Fristen aus, das Gesetz behandelt beide Bauarten unterschiedlich.
Grundlage ist die EU-Regel F-Gas-Verordnung (EU) 2024/573. Sie verbietet keine Stoffe direkt, sondern legt GWP-Grenzwerte für jede Gerätekategorie fest. Diese drei Termine zählen für dein Zuhause:
In Deutschland ist das inzwischen umgesetzt: Die passenden Gesetze gelten seit April 2026. Das Umweltbundesamt fasst die nationalen Regelungen laufend zusammen.
Alle Fristen für jede Leistungsklasse und Geräteart findest du in unserem Beitrag zum Kältemittel-Verbot der EU.
Eine Wärmepumpe ist eine Entscheidung für 15 bis 25 Jahre. In dieser Zeit ändert sich die Gesetzeslage mehrfach – die F-Gas-Verordnung reicht mit ihren Fristen bis 2050. Die berechtigte Frage lautet also nicht, ob sich etwas ändert, sondern was dich das im Jahr 15 kostet.
Das Wichtigste zuerst: Ein Verkaufsverbot betrifft nur neue Geräte. Ab dem Stichtag darf niemand mehr eine Wärmepumpe mit diesem Kältemittel verkaufen. Deine bereits installierte Anlage betrifft das nicht. Sie darf weiterlaufen, gewartet und repariert werden, ohne Frist, ohne Austauschpflicht.
Daneben gibt es Serviceverbote. Sie regeln, womit ein Fachbetrieb deine Anlage nachfüllen darf, wenn Kältemittel fehlt. Hier lohnt sich ein genauer Blick, denn im Netz kursieren viele falsche Infos.
Seit dem 1. Januar 2026 darf kein frisch produziertes Kältemittel mit einem GWP ab 2.500 mehr nachgefüllt werden. Ab 2032 sinkt diese Grenze auf einen GWP von 750. Laut Übersicht zur EU-Verordnung des Umweltbundesamts liegt R410A (GWP 2.088) bis dahin unter der Grenze, danach ist es betroffen. Recyceltes Kältemittel darfst du aber weiterhin nutzen.
R32 (GWP 675) bleibt dauerhaft unter dieser Grenze und lässt sich unbegrenzt nachfüllen. Wer heute eine R32-Anlage hat, muss sich also keine Sorgen um die Wartung machen. Die Tabelle zeigt dir alle Fristen auf einen Blick:
Selbst wenn Nachfüllen erlaubt bleibt, verändert sich der Markt. Die EU senkt Schritt für Schritt die Menge, die Hersteller produzieren dürfen: 2027 und 2030 halbiert sich die Menge jeweils, bis 2050 ist sie bei null. Fachleute aus der Kältebranche rechnen deshalb mit Engpässen und höheren Preisen, vor allem bei Kältemitteln, die dem Klima stark schaden.
Für dich heißt das: Der Ärger kommt nicht als Brief vom Amt, sondern als Rechnung. Eine Leckage an einer R410A-Anlage kannst du reparieren lassen. Nur wird das teurer, wenn recyceltes Kältemittel knapp wird. Bei einem natürlichen Kältemittel stellt sich die Frage gar nicht: Propan ist als Industriegas breit verfügbar und von diesen Mengenregeln nicht betroffen.
Naheliegender Gedanke: Wenn es eng wird, füllt man einfach ein anderes Kältemittel ein. Das geht bei Wärmepumpen aber nicht. Verdichter, Expansionsventil und Sicherheitstechnik sind auf genau einen Stoff ausgelegt. Auch der Aufstellort müsste komplett neu geprüft werden. Ein zugelassenes Ersatzmittel gibt es für Wärmepumpen schlicht nicht.
Das Kältemittel, mit dem deine Wärmepumpe geliefert wird, bleibt also für ihre gesamte Lebensdauer. Genau deshalb ist die Wahl beim Kauf so wichtig. Nachträglich ändern kannst du nichts mehr.
Die F-Gas-Verordnung ist nicht die letzte Regel, mit der du rechnen musst. Die EU plant zusätzlich ein Verbot für sogenannte PFAS, eine große Gruppe künstlich hergestellter Chemikalien. Fast alle synthetischen Kältemittel gehören dazu, weil sie sich in der Umwelt kaum abbauen.
Aktuell laufen dazu die letzten Prüfungen auf EU-Ebene. Eine endgültige Entscheidung wird für Ende 2026 oder 2027 erwartet. Wie genau die Ausnahmen aussehen, ist noch offen. Für dich wichtig: Natürliche Kältemittel wie Propan und CO₂ zählen nicht zu den PFAS und sind von dieser Regel nicht betroffen.
Ein natürliches Kältemittel ist aktuell die einzige Wahl, die von keiner heutigen und keiner absehbaren EU-Regel betroffen ist, weder von sinkenden Kältemittel-Mengen noch von Serviceverboten noch von der geplanten PFAS-Regel.
Auch bei Propan können sich Regeln ändern, realistisch aber bei Abständen, Füllmengen oder Aufstellort, nicht beim Stoff selbst. Propan hat nämlich kein Klimaproblem und kein Chemieproblem. Es ist einfach brennbar, und das lässt sich technisch gut beherrschen. Das ist ein ganz anderes Risiko als ein Stoff, der gesetzlich Schritt für Schritt verboten wird.
Vamo setzt deshalb ausschließlich auf Wärmepumpen mit dem natürlichen Kältemittel R290.
Kurze Antwort: nein, nicht mehr.
Bis zum 20. Juli 2026 gab es im KfW-Programm 458 einen Bonus von fünf Prozent, für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel oder mit Erdreich, Wasser bzw. Abwasser als Wärmequelle. Mit der Förderreform ist dieser Bonus komplett weggefallen. Die KfW weist inzwischen ausdrücklich darauf hin, dass er nur bis zu diesem Datum beantragt werden konnte.
Liest du irgendwo, ein Kältemittel brauche für die Förderung einen GWP unter 750: Diese Regel gab es nie. Hier werden zwei verschiedene Dinge durcheinandergebracht: eine Grenze aus dem Klimaschutz-Gesetz und die Förderbedingungen.
Geblieben ist die Grundförderung von 30 Prozent. Mit Klimabonus und Einkommensbonus kannst du deutlich mehr bekommen. Ab dem ersten Quartal 2027 soll außerdem ein Bonus für Wärmepumpen aus EU-Produktion dazukommen. Was aktuell gilt, haben wir in unserem Beitrag zur KfW-Förderung zusammengefasst.
Das Kältemittel bleibt trotzdem wichtig fürs Geld. Nur zählt jetzt nicht mehr der Zuschuss, sondern was du in den nächsten 20 Jahren für Betrieb und Reparatur zahlst. Mit dem Vamo Kostenrechner findest du in wenigen Minuten heraus, was eine Wärmepumpe für dein Zuhause kosten würde.
Willst du wissen, welches Kältemittel in deiner Anlage steckt, brauchst du dafür keinen Fachbetrieb. Es gibt drei Wege:
Wenn dort R22 steht, hast du eine sehr alte Anlage vor dir, für die es kein Neuware-Kältemittel mehr gibt. Bei R410A lohnt es sich, den Zustand im Blick zu behalten. Bei R32 oder R290 besteht kein Handlungsdruck.
Im normalen Betrieb geht von keinem der heute verwendeten Kältemittel eine Gefahr aus. Der Kreislauf ist geschlossen, das Kältemittel kommt mit dem Heizwasser und mit deiner Raumluft nicht in Berührung.
Kältemittel werden nach Giftigkeit und Brennbarkeit in Sicherheitsklassen eingeteilt. R410A und R134a gelten als ungiftig und nicht brennbar. R32 und die HFO-Gemische sind schwer entflammbar. Propan ist leicht entflammbar, deshalb gelten für den Einbau bestimmte Regeln.
Was für Propan im Wohnumfeld praktisch heißt: Bei einer Außenaufstellung im Garten verteilt sich austretendes Gas sofort in der Luft, es entsteht keine gefährliche Konzentration. Wichtiger werden die Regeln bei einer Innenaufstellung, dort prüft der Fachbetrieb Füllmenge, Raumgröße und Abstände. Das ist seine Aufgabe, nicht deine.
Ein Risiko wird oft übersehen: Auch die als sicher geltenden Stoffe können in einem geschlossenen Raum Sauerstoff verdrängen, wenn viel davon austritt. Deshalb gehören Arbeiten am Kältekreis immer in die Hände von zertifizierten Fachkräften.
Nein, im Normalfall nicht. Anders als Motoröl verbraucht sich Kältemittel nicht. Der Kreislauf ist hermetisch geschlossen: Sinkt die Füllmenge, liegt eine Undichtigkeit vor, und die gehört repariert statt aufgefüllt.
Eine gesetzliche Pflicht zur Dichtheitsprüfung gilt erst ab einem CO₂-Äquivalent von 5 Tonnen. Bei R32 sind das rund 7,4 kg Füllmenge. Typische Wärmepumpen im Einfamilienhaus haben nur 1 bis 3 kg, also deutlich weniger. Anlagen mit natürlichen Kältemitteln fallen sowieso nicht unter diese Pflicht, weil Propan kein fluoriertes Treibhausgas ist.
Die Prüfpflicht entfällt also meist, eine regelmäßige Wartung bleibt aber trotzdem sinnvoll. Ein langsamer Kältemittelverlust zeigt sich zuerst an sinkender Effizienz, oft lange bevor du die geringere Heizleistung überhaupt merkst.
Das Kältemittel ist die eine Angabe im Angebot, die du später nicht mehr ändern kannst. Wer heute eine Wärmepumpe kauft, entscheidet damit auch über Wartung und Reparatur für die nächsten 20 Jahre.
Die Faktenlage ist klarer, als viele Diskussionen vermuten lassen. Bestehende Anlagen genießen Bestandsschutz. Niemand muss vorzeitig austauschen. R32-Geräte bleiben dauerhaft nachfüllbar, auch wenn sie ab 2027 nicht mehr verkauft werden dürfen. Und bei R410A-Anlagen ist nicht das Gesetz das Problem, sondern der schrumpfende Markt für Ersatzkältemittel.
Für einen Neukauf führt an einem natürlichen Kältemittel kaum ein Weg vorbei. Nicht aus ideologischen Gründen, sondern weil Propan als einziger verbreiteter Stoff von keiner der aktuellen und geplanten EU-Regeln betroffen ist, und weil es bei Vorlauftemperatur und Effizienz ohnehin die bessere Technik ist.
Für Wärmepumpen im Einfamilienhaus ist Propan (R290) heute die beste Wahl. Es belastet das Klima kaum, erreicht Vorlauftemperaturen von rund 70 °C und unterliegt keiner gesetzlichen Mengenbegrenzung. Der einzige Nachteil ist die Brennbarkeit, bei Außenaufstellung spielt das aber praktisch keine Rolle.
Nur für Neugeräte. Ab dem 1. Januar 2027 dürfen neue Wärmepumpen bis 12 kW nur noch Kältemittel mit einem GWP unter 150 enthalten. R32 liegt mit 675 weit darüber. Deine bestehende R32-Anlage darfst du aber unbegrenzt weiterbetreiben und nachfüllen lassen. Das Serviceverbot ab 2032 gilt erst ab einem GWP von 750 und betrifft R32 damit nicht.
Nein. Es gibt keine Austauschpflicht für bestehende Anlagen. Rechne aber damit, dass R410A knapper und teurer wird: Ab 2032 darf für die Wartung nur noch recyceltes Kältemittel verwendet werden. Bei einer größeren Leckage kann eine Reparatur dann teuer werden.
Bei fachgerechter Planung nicht. Propan ist zwar brennbar, aber die Füllmengen in Wärmepumpen sind gering. Bei Außenaufstellung verteilt sich austretendes Gas sofort in der Luft. Bei Innenaufstellung prüft der Fachbetrieb Raumgröße, Füllmenge und Abstände nach den geltenden Normen.
Nicht mehr. Der Fünf-Prozent-Bonus war nur bis zum 20. Juli 2026 erhältlich und ist mit der Förderreform komplett weggefallen. Die Grundförderung und die anderen Boni gelten weiterhin für alle förderfähigen Wärmepumpen, egal, welches Kältemittel drin ist.
Eine Wärmepumpe für ein Einfamilienhaus enthält üblicherweise 1 bis 3 kg. Die genaue Menge steht auf dem Typenschild oder dem Kältemittel-Aufkleber am Außengerät, meist zusammen mit dem CO₂-Äquivalent.
Achte beim Angebot nicht nur auf die Leistung in Kilowatt, sondern auf die Zeile mit dem Kältemittel. Steht dort R290, ist deine Anlage von keiner aktuellen und keiner geplanten EU-Beschränkung betroffen.