Förderung
11 Minuten
2.9.2026

KfW-Förderung für Wärmepumpen: Das gilt ab dem 21. Juli 2026

Die KfW-Förderung für Wärmepumpen wird zum 21. Juli 2026 neu geregelt – mit einem stärker gestaffelten Einkommensbonus, einem neuen Kinderzuschlag und einer schrittweisen Absenkung der Förderhöchstbeträge. Wir zeigen dir, was sich konkret ändert und wie Vamo dich durch den Antragsprozess begleitet.

VAMO EXPERTEN TIPP

Die Grundstruktur der KfW-Förderung bleibt erhalten, aber fast jeder Baustein sinkt ab Februar 2027 im Halbjahrestakt. Wer den Heizungswechsel ohnehin plant, sichert sich mit einer frühen Antragstellung den höchsten verfügbaren Zuschuss. Wie hoch deine persönliche Förderung ausfällt, checkst du in weniger als einer Minute mit unserem Förderrechner.

Die staatliche Förderung ist nach wie vor der wichtigste Hebel, um dir den Umstieg auf eine Wärmepumpe finanziell zu erleichtern. Mit der KfW-Förderung und Vamo an deiner Seite bleibt der Wechsel trotz der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude günstig und planbar.

Ab dem 21. Juli 2026 gelten neue Konditionen für die KfW-Förderung: Sie ist weiterhin sozial gestaffelt, für viele Haushalte mit niedrigem Einkommen zum Start sogar großzügiger als bisher – sinkt aber ab 2027 in mehreren Schritten. Wir erklären dir, was das für deinen Heizungstausch bedeutet, und begleiten dich dabei, die für dich maximale Förderung zu sichern.

Das Thema kurz und kompakt

  • Reformstart am 21. Juli 2026: Die Bundesregierung hat die Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) neu ausgerichtet, der Haushaltsausschuss des Bundestages hat den Änderungen zugestimmt.
  • Einkommensbonus jetzt dreistufig: 40 % bis 30.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €.
  • Neuer Kinderzuschlag:Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind dürfen ihr anzusetzendes Einkommen einmalig um 10.000 € reduzieren – das hebt sie oft in die nächsthöhere Bonusstufe.
  • Effizienzbonus entfällt: Ein natürliches Kältemittel ist jetzt Pflicht-Voraussetzung für die Förderung, nicht mehr nur ein Bonusgrund.
  • Fast alles sinkt halbjährlich: Förderhöchstbetrag und Klimageschwindigkeitsbonus schmelzen ab dem 1. Februar 2027 alle sechs Monate weiter ab.
  • Vamo begleitet dich: Von der Fördereinschätzung über die Antragstellung bis zur Installation in nur drei Tagen.

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Was ist die KfW – und was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist die staatliche Förderbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie vergibt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme und für die energetische Sanierung von Wohngebäuden.

Pyramide mit Förderstruktur der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Am 8. Juli 2026 hat die KfW bekanntgegeben, dass sie ihre Förderprodukte zum 21. Juli 2026 anpasst. Die Bundesregierung hatte die Eckpunkte der Reform zuvor beschlossen, die neuen Konditionen sind damit verbindlich. Ziel der Reform ist eine sozial gerechtere Staffelung der Förderung – bei gleichzeitig sinkenden Beträgen über die kommenden Jahre.

Aus der Branche gibt es dazu unterschiedliche Reaktionen: Während die stärkere soziale Staffelung überwiegend begrüßt wird, mahnen mehrere Verbände, dass die schrittweisen Kürzungen die Investitionsbereitschaft bremsen könnten. Für dich als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer heißt das vor allem: Die KfW-Förderung existiert weiterhin in bekannter Form, aber die Konditionen von heute sind die besten, die es in den kommenden Jahren noch geben wird.

Wie setzt sich deine KfW-Förderung jetzt zusammen?

Die KfW-Förderung für Wärmepumpen (Programm 458, „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude") setzt sich weiterhin aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich addieren:

  • Grundförderung:
    30 %
    der förderfähigen Kosten, für jeden privaten Eigentümer beim Umstieg auf eine Wärmepumpe.
  • Einkommensbonus:
    gestaffelt in 40 % (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €) und 10 % (bis 50.000 €).
  • Familienzuschlag:
    Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 €. Eine Familie mit 40.000 € zu versteuerndem Einkommen rutscht damit rechnerisch in die 30.000-Euro-Stufe und erhält so den höheren 40-Prozent-Bonus.
  • Klimageschwindigkeitsbonus:
    16 % beim Austausch einer Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung sowie einer Gas-Etagenheizung – hier unabhängig vom Alter der Anlage. Bei Gas- und Biomasseheizungen muss die Anlage mindestens 20 Jahre in Betrieb gewesen sein.
  • Wertschöpfungsbonus (ab Q1 2027):
    Für Wärmepumpen mit Fertigung innerhalb der EU ist ein zusätzlicher Bonus von 15 % geplant, während Geräte aus Fertigung außerhalb der EU dann nur noch 15 % Grundförderung erhalten. Da dieser Baustein an laufende EU-Verhandlungen gekoppelt ist, kann sich die genaue Ausgestaltung noch ändern.

Der bisherige Effizienzbonus von 5 % für natürliche Kältemittel entfällt dagegen komplett – ein natürliches Kältemittel wie Propan ist jetzt schlicht Voraussetzung für die Förderung, kein Bonusgrund mehr. In Summe ist deine Förderung auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Auf bis zu 80 % steigt die Grenze, wenn dein anzusetzendes Haushaltseinkommen 30.000 € nicht übersteigt – mit dem Familienzuschlag kann das auch bei einem tatsächlichen Einkommen von bis zu 40.000 € der Fall sein.

Die Umstellungsphase: Was gilt bis zum 20. Juli, was danach?

Zwischen der Ankündigung und dem Reformstart lag eine sogenannte Umstellungsphase, die für laufende Vorhaben wichtig ist:

  • Wenn du bereits eine gültige „Bestätigung zum Antrag" (BzA) hattest, aber deinen Antrag noch nicht eingereicht hast, konntest du das bis zum 20. Juli 2026 noch zu den alten Konditionen tun.
  • Neue Bestätigungen zum Antrag ließen sich während der Umstellungsphase nicht mehr erstellen.
  • Seit dem 21. Juli 2026 kannst du wieder neue Bestätigungen erstellen – dann automatisch zu den neuen Förderbedingungen.
  • Bereits zugesagte Förderungen bleiben von der Reform unberührt, die Bundesmittel dafür sind reserviert.

Wenn du deinen Heizungswechsel gerade erst planst, betrifft dich das nicht mehr direkt – für dich gelten von Anfang an die neuen Konditionen. Wichtig ist trotzdem: Je früher du den Antrag stellst, desto höher fällt dein Zuschuss aus, denn der Förderhöchstbetrag sinkt erstmals zum 1. Februar 2027 um 750 € und danach halbjährlich weiter, der Klimageschwindigkeitsbonus im gleichen Rhythmus um 4 Prozentpunkte.

Die maximale Förderung schmilzt bis 2030 ab

Infografik zur Förderhöchstsumme je Einkommensband

Rechenbeispiel: So viel Förderung bekommst du konkret

Zwei Beispiele zeigen, wie stark sich dein Einkommen und der Kinderzuschlag auf deine Förderung auswirken – jeweils bei den ab dem 21. Juli 2026 geltenden förderfähigen Höchstkosten von 28.000 € für die erste Wohneinheit:

  • Familie mit einem minderjährigen Kind, zu versteuerndes Haushaltseinkommen 35.000 €, Ersatz einer 22 Jahre alten Gasheizung:
    Durch den Familienzuschlag sinkt das anzusetzende Einkommen auf 25.000 € und rutscht damit in die höchste Bonusstufe. Grundförderung (30 %) plus Einkommensbonus (40 %) plus Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) ergeben rechnerisch 86 %, gedeckelt auf 80 %. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten sind das 22.400 € Zuschuss.
  • Einzelperson ohne Kind, zu versteuerndes Einkommen 55.000 €, gleicher Heizungstausch:
    Hier greift kein Einkommensbonus mehr. Grundförderung (30 %) plus Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) ergeben 46 % – bei 28.000 € förderfähigen Kosten also 12.880 € Zuschuss.

Wie hoch deine individuelle Förderung ausfällt, kannst du in weniger als einer Minute mit unserem Förderrechner überprüfen. Er berücksichtigt automatisch dein Einkommen, die Anzahl der Wohneinheiten, dein Baujahr der Heizung und den aktuellen Umsetzungszeitpunkt.

KfW-Darlehen für die Wärmepumpe: Ergänzungskredit und Komplettsanierung

Der Zuschuss deckt nie den vollen Preis ab. Er wird auf höchstens 28.000 € förderfähige Kosten für die erste Wohneinheit gerechnet, und was darüber liegt, zahlst du selbst. Für genau diese Lücke gibt es zinsgünstige KfW-Darlehen – sie ersetzen den Zuschuss nicht, sondern ergänzen ihn.

Wann sich ein KfW-Darlehen zusätzlich zum Zuschuss lohnt

Ein Beispiel: Deine Anlage kostet 32.000 €, du erreichst einen Fördersatz von 46 %. Der Zuschuss beträgt dann 12.880 €, dein Eigenanteil liegt bei 19.120 €. Wer diese Summe nicht aus Rücklagen aufbringen möchte, finanziert sie über den Ergänzungskredit – bis hin zur Gesamtsumme des Vorhabens.

Sinnvoll ist das vor allem dann, wenn du dein Erspartes nicht binden willst oder wenn die Kosten höher ausfallen als geplant. Wichtig zu wissen: Der Kredit ist zweckgebunden. Er darf nur die Kosten der bezuschussten Maßnahme finanzieren, nicht die neue Küche daneben.

Ergänzungskredit 358 oder 359: Was für dich gilt

Die beiden Programmnummern stehen für zwei verschiedene Zielgruppen, und der Unterschied entscheidet über den Zinssatz:

Ergänzungskredit Plus (358) Ergänzungskredit (359)
Für wen Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer Vermietende, Wohnungseigentümergemeinschaften, Unternehmen und alle übrigen
Einkommensgrenze Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € keine
Nutzung der Wohneinheit Haupt- oder alleiniger Wohnsitz keine Vorgabe
Zinsvorteil zusätzlicher Vorteil für die erste Zinsbindungsfrist vergünstigter Zins ohne diesen Zuschlag
Kreditbetrag bis zu 120.000 € je Wohneinheit bis zu 120.000 € je Wohneinheit
Voraussetzung Zuschusszusage nach BEG EM, höchstens 12 Monate alt Zuschusszusage nach BEG EM, höchstens 12 Monate alt

Für beide gilt: bis zu 120.000 € je Wohneinheit, Auszahlung zu 100 %, und eine Sondertilgung ist jederzeit ganz oder teilweise möglich, ohne dass eine Vorfälligkeitsentschädigung anfällt. Du wählst zwischen einem Annuitätendarlehen mit gleichbleibenden Raten nach einer tilgungsfreien Anlaufzeit und einem endfälligen Darlehen, bei dem du während der Laufzeit nur Zinsen zahlst und die Summe am Ende in einem Betrag zurückführst.

Einen festen Zinssatz nennen wir hier bewusst nicht: Er wird am Tag der KfW-Zusage festgelegt und ändert sich laufend. Den tagesaktuellen Satz findest du in der Konditionenübersicht zum Ergänzungskredit.

So läuft der Antrag über die Hausbank

Hier unterscheidet sich der Kredit grundlegend vom Zuschuss: Den Zuschuss beantragst du selbst im Online-Portal der KfW. Das Darlehen vergibt die KfW dagegen nicht direkt, sondern über einen Finanzierungspartner. In der Praxis heißt das:

  1. Du beantragst den Zuschuss aus Programm 458 vor der Auftragsvergabe und wartest die Zusage ab.
  2. Mit dieser Zusage gehst du zu deiner Bank oder einem Finanzierungsvermittler. Die Zusage darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als zwölf Monate sein.
  3. Die Bank prüft deine Bonität und stellt den Kreditantrag bei der KfW.

Ohne vorliegende Zuschusszusage gibt es den Ergänzungskredit nicht. Die Reihenfolge ist also fest vorgegeben, und sie kostet Zeit – plane den Weg zur Bank von Anfang an mit ein.

Komplettsanierung zum Effizienzhaus: Kredit 261

Wenn du nicht nur die Heizung tauschst, sondern dein gesamtes Gebäude auf einen Effizienzhaus-Standard bringst, greift ein anderes Programm: der Wohngebäude-Kredit 261. Er umfasst einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 € je Wohneinheit und einen Tilgungszuschuss, den du nicht zurückzahlen musst.

Mit der Reform vom 21. Juli 2026 hat sich hier einiges verschoben. Die förderfähigen Kosten liegen jetzt einheitlich bei 150.000 € je Wohneinheit – die frühere Unterscheidung zwischen 120.000 € und 150.000 € mit Erneuerbare-Energien-Klasse ist entfallen. Im Gegenzug sinkt der Tilgungszuschuss je Effizienzhaus-Stufe pauschal um zehn Prozentpunkte, und die EE-Klasse ist von einem Bonus zur Mindestanforderung geworden. Für die Stufen Effizienzhaus 85 EE und 70 EE gibt es deshalb gar keinen Tilgungszuschuss mehr, sondern nur noch den vergünstigten Kredit.

Für den reinen Heizungstausch ist dieses Programm nicht gedacht. Und auch hier läuft der Antrag über einen Finanzierungspartner, zusätzlich musst du eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten einbinden, bevor die Sanierung beginnt.

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Welche Wärmepumpen fördert die KfW?

Gefördert werden weiterhin Luft-Wasser-, Wasser-Wasser- und Erdwärme-Wärmepumpen, die erneuerbare Energiequellen nutzen. Luft-Luft-Wärmepumpen sind grundsätzlich gelistet, fallen aber ohne Anbindung an eine zentrale Wärmeerzeugung in der Regel nicht unter die Heizungsförderung. Reine Warmwassergeräte stehen dagegen nicht in der Wärmeerzeugerliste des BAFA – was das für die Brauchwasser-Wärmepumpe Förderung bedeutet und wann sie trotzdem bezuschusst wird, liest du in unserem Artikel dazu. Mit der Reform ist ein natürliches Kältemittel mit niedrigem Treibhauspotenzial (zum Beispiel Propan/R290) jetzt Pflicht-Voraussetzung statt Bonusgrund.

  • Eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0. Zum Vergleich: Wärmepumpen erreichen laut Fraunhofer ISE im Schnitt eine JAZ von 3,4, bei Vamo liegt der Durchschnitt bei 3,8.
  • Ein hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage.
  • Geräuschemissionen des Außengeräts, die deutlich unter dem europäischen Grenzwert liegen müssen – aktuell mindestens 10 Dezibel darunter für neu beantragte Anlagen.

Vamo setzt auf Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel und Geräten der Premium-Hersteller Vaillant und Viessmann, die diese Anforderungen erfüllen. Du musst dich also nicht selbst um die technischen Details kümmern. Welche Bauart die effizienteste Wärmepumpe ist und welche Jahresarbeitszahlen im laufenden Betrieb tatsächlich erreicht werden, erklären wir in einem eigenen Beitrag.

Voraussetzungen für den geförderten Einbau

Für Bestandsgebäude gilt: Dein Haus muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Regel mindestens fünf Jahre alt sein, gemessen am Bauantrag oder der Bauanzeige. Der Heizungstausch muss außerdem die 65-Prozent-EE-Regel erfüllen, also mindestens 65 % des Wärmebedarfs aus erneuerbaren Energien decken – bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist das in aller Regel automatisch der Fall.

Für Neubauten gelten andere, eigenständige KfW-Programme mit strengeren Effizienzhaus-Standards, da hier keine Zuschussförderung nach Programm 458 greift.

Seit Mai 2024 profitieren auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Zweifamilien- oder Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) von der Heizungsförderung. Die förderfähigen Kosten sind je nach Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt: bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € für jede weitere Wohneinheit.

Der Antragsprozess: So gehst du mit Vamo vor

Der Förderantrag muss weiterhin vor Beginn der Maßnahme über das Online-Zuschussportal der KfW gestellt werden. Das bedeutet: Verträge über Kauf, Lieferung oder Handwerkerleistungen dürfen erst nach der Förderzusage endgültig gültig werden. Damit du hier kein Risiko eingehst, formuliert Vamo deinen Vertrag mit einer sogenannten aufschiebenden Bedingung – er wird erst rechtsgültig, sobald die KfW-Zusage vorliegt.

Wie wichtig eine erfahrene Begleitung bei genau diesem Schritt ist, hat auch der große Wärmepumpen-Anbietertest von CHIP.de gezeigt: Vamo belegte dort unter mehreren bekannten Wettbewerbern den ersten Platz und erhielt in allen Testkategorien durchgehend sehr gute Noten. Besonders positiv fiel dabei auf, wie schnell und fundiert Vamo auf Anfragen reagierte – inklusive kompetenter Antworten zu Technik, Elektroinstallation und Förderung. Genau das ist der Anspruch, mit dem wir auch deinen KfW-Antrag begleiten: von der ersten Einschätzung über die Zusammenstellung aller Nachweise bis zur fristgerechten Einreichung.

Schritt-für-Schritt-Anleitung zur KfW-Förderung: 1. Registrierung im KfW-Portal, 2. Antrag auf Zuschuss 458 auswählen, 3. Formular ausfüllen und Dokumente hochladen, 4. Förderzusage per E-Mail abwarten, 5. Durchführung bestätigen und online hochladen.

Was kostet eine Wärmepumpe mit Förderung?

Eine Wärmepumpe kostet im Schnitt rund 32.000 € vor Förderung. Wie viel davon der Staat übernimmt, hängt jetzt stärker als früher von deinem Einkommen und deinem Zeitpunkt ab: Je nach Einkommensband und Umsetzungszeitpunkt liegt deine Förderung nach den neuen Konditionen zwischen rund 46 % und 80 % der förderfähigen Kosten. Deinen tatsächlichen Kaufpreis nach Förderung siehst du am schnellsten mit unserem Förderrechner – eine pauschale Durchschnittsförderung lässt sich nach der Reform nicht mehr seriös angeben, weil die Spanne zwischen den Einkommensbändern deutlich größer geworden ist.

Wenn du nicht sofort den vollen Betrag investieren möchtest, kannst du deine Wärmepumpe bei Vamo auch finanzieren. So sparst du ab dem ersten Tag Heizkosten, ohne eine große Summe auf einmal aufbringen zu müssen.

Steuerliche Abschreibung statt Zuschuss-Förderung

Statt der KfW-Förderung kannst du dich alternativ für die steuerliche Abschreibung energetischer Sanierungsmaßnahmen entscheiden – diese Möglichkeit bleibt von der aktuellen Reform unberührt und ist weiterhin bis 2029 nutzbar. Voraussetzung: Du bist Eigentümerin oder Eigentümer und bewohnst das mindestens zehn Jahre alte Gebäude selbst, alle Arbeiten führt ein Fachunternehmen durch. Bei Mehrparteienhäusern oder Ferienwohnungen zählen nur die Kosten für deine selbst bewohnte Einheit, und eine Ferienwohnung darf für diesen Steuervorteil nicht vermietet werden.

Ob sich der Zuschuss oder die steuerliche Abschreibung für dich mehr lohnt, besprechen wir gerne gemeinsam in einem Beratungsgespräch – abhängig von deiner individuellen steuerlichen Situation kann beides sinnvoll sein.

Illustration eines ratlosen Mannes vor zwei Schildern mit der Aufschrift ‚Heizungsförderung‘ und ‚Steuervorteil‘, die in entgegengesetzte Richtungen zeigen.

Fazit: Mit Vamo die volle KfW-Förderung sichern, auch nach der Reform

Die KfW-Förderung für Wärmepumpen bleibt auch nach dem 21. Juli 2026 ein starkes Instrument, um deinen Heizungswechsel finanziell zu erleichtern – sie wird nur sozialer gestaffelt und sinkt über die Zeit spürbar. Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuell höchsten verfügbaren Zuschüsse, bevor die erste Absenkung zum 1. Februar 2027 greift. Vamo begleitet dich dabei von der ersten Fördereinschätzung bis zur fristgerechten Antragstellung, damit du keinen Euro Förderung liegen lässt.

Du bist noch unsicher?

Dann buche dir ein kostenfreies Beratungsgespräch. Die Expertinnen und Experten von Vamo beantworten deine Fragen gerne und helfen dir weiter.

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FAQ

Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe ab dem 21. Juli 2026?

Deine Förderung setzt sich aus der Grundförderung (30 %), einem gestaffelten Einkommensbonus (40 %, 30 % oder 10 % je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen) und dem Klimageschwindigkeitsbonus (16 % beim Austausch einer alten fossilen Heizung) zusammen. In Summe ist die Förderung auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt, bei niedrigen Einkommen mit Kinderzuschlag auf bis zu 80 %. Bei den aktuell förderfähigen Höchstkosten von 28.000 € sind damit bis zu 22.400 € Zuschuss möglich. Deine genaue Förderhöhe berechnest du am schnellsten mit unserem Förderrechner.

Was passiert mit Anträgen, die schon vor dem 21. Juli 2026 gestellt wurden?

Bereits zugesagte Förderungen sind von der Reform nicht betroffen, die entsprechenden Bundesmittel bleiben reserviert. Wenn du bis zum 20. Juli 2026 eine gültige Bestätigung zum Antrag hattest, konntest du deinen Antrag noch zu den bisherigen Konditionen einreichen. Alle neuen Anträge ab dem 21. Juli 2026 laufen automatisch nach den neuen Förderbedingungen.

Muss meine Wärmepumpe jetzt ein natürliches Kältemittel haben?

Ja. Mit der Reform ist ein natürliches Kältemittel wie Propan (R290) Pflicht-Voraussetzung für die Förderung geworden, der frühere Effizienzbonus von 5 % dafür entfällt. Vamo setzt schon heute standardmäßig auf natürliche Kältemittel, damit bist du automatisch auf der sicheren Seite.

Welche Fristen muss ich bei der KfW-Förderung beachten?

Der Förderantrag muss vor Beginn der Maßnahme gestellt werden, also bevor du einen endgültig gültigen Liefer- oder Leistungsvertrag abschließt. Zusätzlich lohnt sich Tempo, weil der Förderhöchstbetrag zum 1. Februar 2027 erstmals sinkt und danach halbjährlich weiter abnimmt – je früher dein Antrag, desto höher dein Zuschuss.

Kann ich die KfW-Förderung mit einem Kredit kombinieren?

Ja. Reicht dir der Zuschuss aus Programm 458 nicht aus, kannst du zusätzlich den Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit (358/359) mit bis zu 120.000 € je Wohneinheit nutzen. Bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus ist stattdessen der Kredit 261/262 mit Tilgungszuschuss die passende Wahl.

Übernimmt Vamo die Beantragung für mich?

Vamo begleitet dich durch den gesamten Prozess: von der ersten Einschätzung deiner Fördermöglichkeiten über die Zusammenstellung aller Unterlagen bis zur fristgerechten Einreichung. Den Antrag stellst du als Antragstellerin oder Antragsteller formal selbst, wir bereiten aber alles gemeinsam mit dir vor.

Wo beantrage ich das KfW-Darlehen für meine Wärmepumpe?

Nicht bei der KfW selbst. Anders als den Zuschuss, den du im Online-Portal der KfW beantragst, vergibt die Förderbank ihre Kredite ausschließlich über Finanzierungspartner. Du gehst also mit deiner Zuschusszusage zu deiner Hausbank oder einem Finanzierungsvermittler, die den Antrag dann bei der KfW stellen. Die Zusage darf dabei nicht älter als zwölf Monate sein.

Was ist der Unterschied zwischen KfW 358 und 359?

Beide Programme sind derselbe Ergänzungskredit für unterschiedliche Zielgruppen. Der Ergänzungskredit Plus (358) richtet sich an selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer mit einem Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 €, die die Wohneinheit als Haupt- oder alleinigen Wohnsitz nutzen. Sie erhalten für die erste Zinsbindungsfrist einen zusätzlichen Zinsvorteil. Der Ergänzungskredit 359 steht allen übrigen offen, etwa Vermietenden, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen – ohne Einkommensgrenze, aber auch ohne diesen Zinsvorteil.

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