
Du möchtest zur Wärmepumpe wechseln und fragst dich, ob du einen separaten Stromzähler benötigst? Ein zweiter Zähler ist nicht grundsätzlich Pflicht und rentiert sich in Bestandsgebäuden oder Altbauten oft nicht, wenn dadurch eine Zählerschranksanierung notwendig wird.
Ein separater Stromzähler für Wärmepumpen ist grundsätzlich nicht Pflicht, kann aber Kostenvorteile durch günstige Wärmepumpentarife bringen.
Durch einen speziellen Heizstromtarif kannst du über 20 % an Stromkosten sparen (Finanztip, Stand November 2024).
Die Installation eines zweiten Zählers kostet mehrere Hundert Euro, amortisiert sich aber oft innerhalb weniger Jahre durch niedrigere Stromkosten.
Smart Meter sind für alle nach dem 01.01.2024 installierten Wärmepumpen Pflicht und bieten zusätzliche Optimierungsmöglichkeiten für den Energieverbrauch.
BAFA- und KfW-Förderungen setzen keinen separaten Zähler voraus – wichtig ist nur die Steuerbarkeit der Wärmepumpe nach § 14a EnWG, damit du die staatliche Förderung bekommst.
Mit Vamo erhältst du eine umfassende Beratung zur optimalen Zählerlösung für deine Luft-Wasser-Wärmepumpe. Unsere Experten helfen dir dabei, die wirtschaftlichste Variante zu finden.
Wärmepumpen sind elektrische Geräte, die Strom benötigen, um Umweltenergie in Heizwärme umzuwandeln. Obwohl sie etwa 75 % ihrer Energie kostenlos aus der Umwelt beziehen, müssen die restlichen 25 % elektrischer Energie präzise gemessen werden. Diese Messung erfolgt entweder über den vorhandenen Haushaltsstromzähler oder über einen separaten Wärmepumpenzähler.
Die Art der Strommessung beeinflusst nicht nur die Abrechnung, sondern auch die verfügbaren Wärmepumpentarife und Steuerungsmöglichkeiten. Ein separater Zähler ermöglicht den Zugang zu günstigeren Heizstromtarifen und eine präzise Verbrauchsanalyse deiner Wärmepumpe.
Die verschiedenen Zählertypen unterscheiden sich in Funktionalität, Kosten und Einsatzgebieten erheblich:
| Stromzähler | Beschreibung |
|---|---|
| Mechanischer Stromzähler (Ferraris-Zähler mit Drehscheibe) | werden nicht mehr verbaut, manuelle Ablesung, keine Smart-Funktionen |
| Digitaler Stromzähler (moderne Messeinrichtung) | jährliches Messentgelt max. 20 €, digitale Anzeige, grundlegende Verbrauchsdaten, manuelle Ablesung, keine Smart-Funktionen |
| Smart Meter (intelligentes Messsystem bestehend aus der Kombination eines digitalen Stromzählers mit einem Smart Meter Gateway) | jährliches Messentgelt max. 50 € bei steuerbaren Endgeräten wie einer Wärmepumpe, automatische Datenübertragung, zeitvariable Tarife möglich |
Bei Wärmepumpenzählern unterscheidet man zwischen Eintarif- und Zweitarifzählern. Eintarifzähler rechnen den gesamten Stromverbrauch zu einem festen Preis ab, während Zweitarifzähler zwischen Hoch- und Niedrigtarif unterscheiden – meist zwischen Tag- und Nachtstrom. Moderne Wärmepumpentarife setzen jedoch zunehmend auf Eintarifzähler, weil Tag- und Nachtstrom bei den meisten Stromanbietern ohnehin gleich viel kostet.
Du besitzt eine sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtung” wie zum Beispiel eine Wärmepumpe? Dann hast du seit 2024 die Wahl zwischen drei verschiedenen Optionen, um von reduzierten Netzentgelten profitieren zu können. Diese Optionen hat die Bundesnetzagentur in drei Modulen festgelegt. Wenn du dir die Kosten für einen zweiten Zähler sparen möchtest, z. B. weil deine Wärmepumpe recht wenig Strom verbraucht, kommt für dich nur Modul 1 infrage.
Die Wahl des passenden Moduls hängt von deiner individuellen Situation, dem Stromverbrauch deiner Wärmepumpe und den verfügbaren Tarifen in deiner Region ab. Jedes Modul bietet unterschiedliche Vorteile und Voraussetzungen, die wir hier ausführen.
Bei Modul 1 reduziert sich dein Netzentgelt um einen pauschalen Betrag, der je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 € jährlich liegen kann. Da die Pauschale unabhängig vom Stromverbrauch gezahlt wird, benötigst du dafür keinen separaten Zähler. Die Netzentgelt-Reduzierung wird automatisch mit deiner Stromabrechnung verrechnet und stellt die einfachste Lösung für Hausbesitzer dar, die keine zusätzlichen Investitionen tätigen möchten. Der Pauschalbetrag wird vom örtlichen Netzbetreiber festgelegt.
Wenn du dich für Modul 2 entscheidest, sinkt dein Netzentgelt um 60 %. Das Netzentgelt ist ein Bestandteil im Strompreis, d. h. je mehr du verbrauchst, desto größer ist deine Ersparnis. Um den Stromverbrauch deiner Wärmepumpe zu messen, ist für Modul 2 ein separater Zähler Pflicht, an den ausschließlich die Wärmepumpe angeschlossen ist. Solltest du für den zweiten Zähler einen neuen Zählerschrank benötigen, kann es bis zu 20 Jahre dauern, bis sich dieser Zusatzaufwand durch die Einsparung amortisiert.
Seit April 2025 kannst du zeitvariable Netzentgelte nutzen, die sich an der aktuellen Netzauslastung orientieren. Wenn du Modul 3 nutzen möchtest, benötigst du zwingend ein Smart Meter, aber keinen zweiten Zähler. Nur mit einem intelligenten Messsystem lassen sich die Verbrauchsdaten stundenweise erfassen und zwischen Hoch-, Niedrig- und Standardlastzeiten unterscheiden. Du sparst dann am meisten, wenn du einen dynamischen Stromtarif hast und deinen Stromverbrauch smart regeln lässt. Idealerweise verbrauchst du in den Zeiten am meisten Strom, wenn dieser in großen Mengen vorhanden ist und somit günstig ist. Modul 3 kannst du mit Modul 1 kombinieren, du bekommst also zusätzlich eine Pauschale zwischen 110 und 190 € erstattet.
Der Einbau eines Smart Meter wird für Haushalte mit Wärmepumpen schrittweise zur Pflicht. Für nach dem 01.01.2024 installierte Anlagen ist der Einbau bereits eine direkte Folge der gesetzlichen Anforderungen. Für Haushalte mit älteren Anlagen wird der Einbau ebenfalls verpflichtend, insbesondere bei einem hohen Jahresverbrauch von über 6.000 kWh. Smart Meter ermöglichen sowohl die automatische Datenübertragung als auch die Nutzung zeitvariabler Tarife und die optimale Integration von Photovoltaik-Anlagen.
Du kannst prinzipiell zwischen den Modulen wechseln. Da die drei Module unterschiedliche technische Voraussetzungen haben und der Wechsel mit Kosten verbunden ist, solltest du dich besser im Vorfeld beraten lassen – z. B. von einem unserer Wärmepumpen-Spezialisten. Kostenfrei und unverbindlich.
Weder BAFA noch KfW fordern für ihre Förderprogramme einen separaten Stromzähler. Wichtig ist lediglich die Steuerbarkeit der Wärmepumpe nach § 14a EnWG. Hierbei kann deine Wärmepumpe durch den Netzbetreiber auf maximal 4,2 kW gedrosselt werden, damit es nicht zu einer Netzüberlastung kommt. Die von uns installierten Wärmepumpen unterstützen die hierfür notwendigen Standards wie EEBus und SG Ready oder lassen sich nachrüsten.
Dann buche dir ein kostenfreies Beratungsgespräch. Die Expertinnen und Experten von Vamo beantworten deine Fragen gerne und helfen dir weiter.
Die Kosten für einen zusätzlichen Stromzähler setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und können je nach örtlichen Gegebenheiten erheblich variieren.

Du lebst in einem Bestandsgebäude oder Altbau? Dann lohnt sich ein separater Stromzähler für deine Wärmepumpe wahrscheinlich nicht.
In Neubauten, wo die Elektroinstallation ohnehin komplett neu erfolgt, ist der Mehraufwand für einen zweiten Zähler geringer. Hier können sich die langfristigen Einsparungen auszahlen. Auch wenn du planst, deine Wärmepumpe mit einer PV-Anlage zu kombinieren, bietet ein separater Zähler Vorteile bei der Verbrauchsoptimierung und Eigenverbrauchssteigerung. Die beiden Zähler sollten dann hintereinander als Kaskade geschaltet werden. In Altbauten hingegen muss oft ein neuer Zählerschrank installiert werden, wodurch sich der zweite Zähler manchmal erst nach 10–20 amortisiert.
Die Entscheidung für einen separaten Stromzähler hängt von individuellen Faktoren ab: verfügbare Tarife, Verbrauchsmenge und bauliche Gegebenheiten. Es besteht keine generelle Pflicht für einen zweiten Zähler und das ist gut so. Der zweite Zähler wird meist mit Modul 2 nach § 14a EnWG kombiniert, das falsche Anreize setzt. Die smarte Verteilung von Lastspitzen, die Modul 3 zu vermeiden versucht, sind der richtige Ansatz. Modul 2 belohnt hingegen nur den einfachen Mehrverbrauch. Das ist kein Zukunftsmodell.
Die Installation erfolgt durch einen zugelassenen Elektriker in Abstimmung mit dem örtlichen Netzbetreiber. Der Messstellenbetreiber ist für die Zählereinrichtung zuständig und koordiniert den gesamten Prozess.
Für Modul 2 der Bundesnetzagentur benötigst du einen zweiten Stromzähler. Durch die separate Erfassung des Heizstroms mit einem weiteren Zähler kannst du günstigere Wärmepumpentarife nutzen. Stand 2025 sind laut Vergleichsportalen mehr als 20 % Einsparpotenzial möglich. Das kann sich in Zukunft aber ändern.
Nein, grundsätzlich besteht keine Pflicht. Nur für Modul 2 nach § 14a EnWG ist ein separater Zähler zwingend notwendig, um von den reduzierten Netzentgelten zu profitieren. Modul 1 funktioniert auch ohne separaten Zähler. Vamo empfiehlt Modul 1, weil Kunden ohne Mehraufwand vom reduzierten Netzentgelt profitieren. Modul 3 wird in Zukunft interessant, da dieses durch smarte Lastverteilung dazu beiträgt, Leistungsspitzen im Stromnetz auszugleichen.
Smart Meter ermöglichen die automatische Datenübertragung, detaillierte Verbrauchsanalysen und zeitvariable Tarife. Smart Meter sind für alle nach dem 01.01.2024 installierten Wärmepumpen verpflichtend.
Wir empfehlen grundsätzlich keinen zweiten Stromzähler für die Wärmepumpe. Modul 2 nach Paragraph 14a des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) setzt die falschen Anreize, indem es Mehrverbrauch belohnt und die Kostenvorteile sind meist so gering, dass sich der Mehraufwand oft nicht rentiert.