Du möchtest zur Wärmepumpe wechseln und fragst dich, ob du einen separaten Stromzähler benötigst? Ein zweiter Zähler ist nicht grundsätzlich Pflicht, kann unter bestimmten Umständen aber sinnvoll oder sogar erforderlich sein – insbesondere, wenn du von günstigen Wärmepumpentarifen profitieren möchtest.
Wärmepumpen sind elektrische Geräte, die Strom benötigen, um Umweltenergie in Heizwärme umzuwandeln. Obwohl sie etwa 75 % ihrer Energie kostenlos aus der Umwelt beziehen, müssen die restlichen 25 % elektrischer Energie präzise gemessen werden. Diese Messung erfolgt entweder über den vorhandenen Haushaltsstromzähler oder über einen separaten Wärmepumpenzähler.
Die Art der Strommessung beeinflusst nicht nur die Abrechnung, sondern auch die verfügbaren Wärmepumpentarife und Steuerungsmöglichkeiten. Ein separater Zähler ermöglicht den Zugang zu günstigeren Heizstromtarifen und eine präzise Verbrauchsanalyse deiner Wärmepumpe.
Die verschiedenen Zählertypen unterscheiden sich in Funktionalität, Kosten und Einsatzgebieten erheblich:
Bei Wärmepumpenzählern unterscheidet man zwischen Eintarif- und Zweitarifzählern. Eintarifzähler rechnen den gesamten Stromverbrauch zu einem festen Preis ab, während Zweitarifzähler zwischen Hoch- und Niedrigtarif unterscheiden – meist zwischen Tag- und Nachtstrom. Moderne Wärmepumpentarife setzen jedoch zunehmend auf Eintarifzähler, weil Tag- und Nachtstrom bei den meisten Stromanbietern ohnehin gleich viel kostet.
Du besitzt eine sogenannte „steuerbare Verbrauchseinrichtung” wie zum Beispiel eine Wärmepumpe? Dann hast du seit 2024 die Wahl zwischen drei verschiedenen Optionen, um von reduzierten Netzentgelten profitieren zu können. Diese Optionen hat die Bundesnetzagentur in drei Modulen festgelegt. Wenn du dir die Kosten für einen zweiten Zähler sparen möchtest, z. B. weil deine Wärmepumpe recht wenig Strom verbraucht, kommt für dich nur Modul 1 infrage.
Die Wahl des passenden Moduls hängt von deiner individuellen Situation, dem Stromverbrauch deiner Wärmepumpe und den verfügbaren Tarifen in deiner Region ab. Jedes Modul bietet unterschiedliche Vorteile und Voraussetzungen, die wir hier ausführen.
Bei Modul 1 reduziert sich dein Netzentgelt um einen pauschalen Betrag, der je nach Netzgebiet zwischen 110 und 190 € jährlich liegen kann. Da die Pauschale unabhängig vom Stromverbrauch gezahlt wird, benötigst du dafür keinen separaten Zähler. Die Netzentgelt-Reduzierung wird automatisch mit deiner Stromabrechnung verrechnet und stellt die einfachste Lösung für Hausbesitzer dar, die keine zusätzlichen Investitionen tätigen möchten. Der Pauschalbetrag wird vom örtlichen Netzbetreiber festgelegt.
Wenn du dich für Modul 2 entscheidest, sinkt dein Netzentgelt um 60 %. Das Netzentgelt ist ein Bestandteil im Strompreis, d. h. je mehr du verbrauchst, desto größer ist deine Ersparnis. Um den Stromverbrauch deiner Wärmepumpe zu messen, ist für Modul 2 ein separater Zähler Pflicht, an den ausschließlich die Wärmepumpe angeschlossen ist. Hier ist ein Rechenbeispiel für deine mögliche Ersparnis:
Jährlicher Gesamtbetrag mit Haushaltsstrom: 5.500 kWh x 0,30 € = 1650 €
Netzentgeltersparnis mit Modul 2: (5.500 kWh x 0,10 €) x 0,6 = 330 €
Jährlicher Gesamtbetrag mit Wärmepumpentarif: 5.500 kWh x 0,21 € - 330 € + 50 € = 875 €
Gesamtersparnis: 775 € im Jahr.
Seit April 2025 kannst du zeitvariable Netzentgelte nutzen, die sich an der aktuellen Netzauslastung orientieren. Wenn du Modul 3 nutzen möchtest, benötigst du zwingend ein Smart Meter, aber keinen zweiten Zähler. Nur mit einem intelligenten Messsystem lassen sich die Verbrauchsdaten stundenweise erfassen und zwischen Hoch-, Niedrig- und Standardlastzeiten unterscheiden. Du sparst dann am meisten, wenn du einen dynamischen Stromtarif hast und deinen Stromverbrauch smart regeln lässt. Idealerweise verbrauchst du in den Zeiten am meisten Strom, wenn dieser in großen Mengen vorhanden ist und somit günstig ist. Modul 3 kannst du mit Modul 1 kombinieren, du bekommst also zusätzlich eine Pauschale zwischen 110 und 190 € erstattet.
Du kannst prinzipiell zwischen den Modulen wechseln. Da die drei Module unterschiedliche technische Voraussetzungen haben und der Wechsel mit Kosten verbunden ist, solltest du dich besser im Vorfeld beraten lassen – z. B. von einem unserer Wärmepumpen-Spezialisten. Kostenfrei und unverbindlich.
Weder BAFA noch KfW fordern für ihre Förderprogramme einen separaten Stromzähler. Wichtig ist lediglich die Steuerbarkeit der Wärmepumpe nach § 14a EnWG. Hierbei kann deine Wärmepumpe durch den Netzbetreiber auf maximal 4,2 kW gedrosselt werden, damit es nicht zu einer Netzüberlastung kommt. Die von uns installierten Wärmepumpen unterstützen die hierfür notwendigen Standards wie EEBus und SG Ready oder lassen sich nachrüsten.
Die Kosten für einen zusätzlichen Stromzähler setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen und können je nach örtlichen Gegebenheiten erheblich variieren.
Ein separater Stromzähler für deine Wärmepumpe lohnt sich besonders dann, wenn du einen hohen Stromverbrauch hast und einen besonders günstigen Wärmepumpentarif gefunden hast. Durch günstige Heizstromtarife kannst du etwa 20 % gegenüber normalem Haushaltsstrom sparen.
In Neubauten, wo die Elektroinstallation ohnehin komplett neu erfolgt, ist der Mehraufwand für einen zweiten Zähler minimal. Hier entstehen nur geringe zusätzliche Kosten, während die langfristigen Einsparungen erheblich sein können. Auch wenn du planst, deine Wärmepumpe mit einer PV-Anlage zu kombinieren, bietet ein separater Zähler Vorteile bei der Verbrauchsoptimierung und Eigenverbrauchssteigerung. Die beiden Zähler sollten dann hintereinander als Kaskade geschaltet werden. In Altbauten hingegen muss oft ein neuer Zählerschrank installiert werden, wodurch sich der zweite Zähler erst nach mehreren Jahren amortisieren wird.
Die Entscheidung für einen separaten Stromzähler hängt von individuellen Faktoren ab: verfügbare Tarife, Verbrauchsmenge und bauliche Gegebenheiten. Während keine generelle Pflicht besteht, können die Kosteneinsparungen durch spezielle Wärmepumpentarife erheblich sein.
Unsere Experten prüfen gemeinsam mit dir, ob ein zweiter Zähler in deinem Fall sinnvoll ist und welche Module nach § 14a EnWG für dich die größten Vorteile bringen. So schaffst du die idealen Rahmenbedingungen für einen kosteneffizienten Betrieb deiner Wärmepumpe.
Die Installation erfolgt durch einen zugelassenen Elektriker in Abstimmung mit dem örtlichen Netzbetreiber. Der Messstellenbetreiber ist für die Zählereinrichtung zuständig und koordiniert den gesamten Prozess.
Für Modul 2 der Bundesnetzagentur benötigst du einen zweiten Stromzähler. Durch die separate Erfassung des Heizstroms mit einem weiteren Zähler kannst du günstigere Wärmepumpentarife nutzen. Stand 2025 sind laut Vergleichsportalen mehr als 20 % Einsparpotenzial möglich.
Nein, grundsätzlich besteht keine Pflicht, aber für bestimmte Tarife und Fördermodule kann er erforderlich sein. Für Modul 2 ist ein separater Zähler zwingend notwendig, um von den reduzierten Netzentgelten zu profitieren. Modul 1 funktioniert auch ohne separaten Zähler.
Ja, ein separater Wärmepumpenzähler kann auch nachträglich installiert werden.
Smart Meter ermöglichen die automatische Datenübertragung, detaillierte Verbrauchsanalysen und zeitvariable Tarife. Smart Meter sind für alle nach dem 01.01.2024 installierten Wärmepumpen verpflichtend.
In Heidelberg gibt es keine gesetzlichen Mindestabstände für Luft-Wasser-Wärmepumpen. Nutze diese Freiheit für eine optimale Positionierung deiner neuen Luft-Wasser-Wärmepumpe.