Förderung
11 Minuten
1.10.2026

KfW-Förderung für Wärmepumpen seit Juli 2026 im Überblick

Seit dem 21. Juli 2026 gelten neue Regeln für die KfW-Förderung von Wärmepumpen: ein dreistufiger Einkommensbonus, ein Familienzuschlag und Förderbeträge, die ab Februar 2027 halbjährlich sinken. Wir zeigen dir, wie viel Zuschuss du bekommst und wie der Antrag mit Vamo abläuft.

VAMO EXPERTEN TIPP

Bevor du dich durch Bonusstufen und Stichtage arbeitest, rechne deine Förderung einmal mit unserem Förderrechner durch. Er berücksichtigt dein Einkommen, Kinder im Haushalt und das Alter deiner alten Heizung und zeigt dir in unter einer Minute, mit welchem Zuschuss du ungefähr rechnen kannst.

Die KfW-Förderung bleibt der wichtigste Hebel, um den Umstieg auf eine Wärmepumpe zu finanzieren. Seit der Reform am 21. Juli 2026 ist sie stärker nach Einkommen gestaffelt, für Haushalte mit niedrigem Einkommen teils großzügiger als vorher, und sie sinkt ab 2027 in mehreren Schritten. Hier erfährst du, was das für deinen Heizungstausch bedeutet.

Das Thema kurz und kompakt

  • Bis zu 80 % Zuschuss: Die KfW zahlt 30 % Grundförderung plus Boni für Einkommen und Heizungsalter, gedeckelt auf 70 % oder bei niedrigem Einkommen 80 % von höchstens 28.000 € förderfähigen Kosten, also maximal 22.400 €.
  • Einkommensbonus jetzt dreistufig: 40 % bis 30.000 € zu versteuerndem Haushaltseinkommen, 30 % bis 40.000 €, 10 % bis 50.000 €.
  • Neuer Familienzuschlag: Haushalte mit mindestens einem minderjährigen Kind dürfen ihr anzusetzendes Einkommen einmalig um 10.000 € reduzieren – das kann sie in die nächsthöhere Bonusstufe heben.
  • Effizienzbonus entfällt: Für ein natürliches Kältemittel gibt es keine 5 % extra mehr. Ab dem 1. Januar 2028 fördert die KfW nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel.
  • Förderung sinkt ab Februar 2027: Die förderfähigen Kosten sinken halbjährlich um 750 €, der Klimageschwindigkeitsbonus um vier Prozentpunkte. Ab August 2028 entfällt er ganz.
  • Vamo begleitet dich: Vom Förderservice über die Bestätigung zum Antrag bis zur Installation, die vor Ort im Schnitt drei Tage dauert.

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Was ist die KfW – und was hat sich am 21. Juli 2026 geändert?

Die KfW (Kreditanstalt für Wiederaufbau) ist die staatliche Förderbank der Bundesrepublik Deutschland. Sie vergibt im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) Zuschüsse und zinsgünstige Kredite für den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme und für die energetische Sanierung von Wohngebäuden.

Pyramide mit Förderstruktur der „Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Am 8. Juli 2026 hat die KfW bekanntgegeben, dass sie ihre Förderprodukte zum 21. Juli 2026 anpasst. Die Bundesregierung hatte die Eckpunkte der Reform zuvor beschlossen, die neuen Konditionen sind damit verbindlich. Ziel der Reform ist eine sozial gerechtere Staffelung der Förderung – bei gleichzeitig sinkenden Beträgen über die kommenden Jahre.

Aus der Branche gibt es dazu unterschiedliche Reaktionen: Während die stärkere soziale Staffelung überwiegend begrüßt wird, mahnen mehrere Verbände, dass die schrittweisen Kürzungen die Investitionsbereitschaft bremsen könnten. Für dich als Hauseigentümerin oder Hauseigentümer heißt das vor allem: Die KfW-Förderung existiert weiterhin in bekannter Form, aber die Konditionen von heute sind die besten, die es in den kommenden Jahren noch geben wird.

Wie setzt sich deine KfW-Förderung jetzt zusammen?

Die KfW-Förderung für Wärmepumpen (Programm 458, „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude") setzt sich weiterhin aus mehreren Bausteinen zusammen, die sich addieren:

  • Grundförderung:
    30 %
    der förderfähigen Kosten, für jeden privaten Eigentümer beim Umstieg auf eine Wärmepumpe.
  • Einkommensbonus:
    gestaffelt in 40 % (zu versteuerndes Haushaltseinkommen bis 30.000 €), 30 % (bis 40.000 €) und 10 % (bis 50.000 €).
  • Familienzuschlag:
    Lebt mindestens ein minderjähriges Kind im Haushalt, sinkt das anzusetzende Einkommen einmalig um 10.000 €. Eine Familie mit 40.000 € zu versteuerndem Einkommen rutscht damit rechnerisch in die 30.000-Euro-Stufe und erhält so den höheren 40-Prozent-Bonus.
  • Klimageschwindigkeitsbonus:
    16 % beim Austausch einer Öl-, Kohle- oder Nachtspeicherheizung sowie einer Gas-Etagenheizung – hier unabhängig vom Alter der Anlage. Bei Gas- und Biomasseheizungen muss die Anlage mindestens 20 Jahre in Betrieb gewesen sein.
  • Wertschöpfungsbonus (ab Q1 2027):
    Ab dem ersten Quartal 2027 sinkt die Grundförderung für Wärmepumpen auf 15 %. Stammt das Gerät aus der EU, kommen 15 Prozentpunkte Wertschöpfungsbonus dazu, es bleibt also bei 30 %. Da dieser Baustein an laufende EU-Verhandlungen gekoppelt ist, kann sich die genaue Ausgestaltung noch ändern.

Der bisherige Effizienzbonus von 5 % für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel entfällt ersatzlos. Geräte mit synthetischem Kältemittel bleiben vorerst trotzdem förderfähig: Erst ab dem 1. Januar 2028 fördert die KfW ausschließlich Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie Propan (R290), wie der Bundesverband Wärmepumpe klarstellt.

In Summe ist deine Förderung auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Auf bis zu 80 % steigt die Grenze, wenn dein anzusetzendes Haushaltseinkommen 30.000 € nicht übersteigt – mit dem Familienzuschlag kann das auch bei einem tatsächlichen Einkommen von bis zu 40.000 € der Fall sein.

Hast du schon vor der Reform eine Förderzusage bekommen, ändert sich für dich nichts: Bereits zugesagte Förderungen bleiben unberührt. Alle Anträge seit dem 21. Juli 2026 laufen dagegen automatisch nach den neuen Bedingungen.

Infografik: Module der Wärmepumpen-Förderung

Die maximale Förderung schmilzt bis 2030 ab

Die Reform setzt einen festen Absenkungspfad: Zum 1. Februar und 1. August jedes Jahres sinken die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um vier Prozentpunkte. Maßgeblich ist das Datum deines Antrags, nicht das der Installation. Für einen Haushalt mit dem höchsten Einkommensbonus, der eine alte fossile Heizung tauscht, sieht das so aus:

Antrag abFörderfähige KostenKlimageschwindigkeitsbonusFördersatzMaximaler Zuschuss
21.07.202628.000 €16 %80 %22.400 €
01.02.202727.250 €12 %80 %21.800 €
01.08.202726.500 €8 %78 %20.670 €
01.02.202825.750 €4 %74 %19.055 €
01.08.202825.000 €0 %70 %17.500 €

Die Werte gelten für eine Wärmepumpe mit Fertigung in der EU. Für Geräte von außerhalb der EU sinkt die Grundförderung ab 2027 voraussichtlich auf 15 %, die Details hängen noch an der EU-Regelung (siehe Wertschöpfungsbonus oben).

Infografik zur Förderhöchstsumme je Einkommensband

Rechenbeispiel: So viel Förderung bekommst du konkret

Zwei Beispiele zeigen, wie stark sich dein Einkommen und der Familienzuschlag auf deine Förderung auswirken – jeweils bei den ab dem 21. Juli 2026 geltenden förderfähigen Höchstkosten von 28.000 € für die erste Wohneinheit:

  • Familie mit einem minderjährigen Kind, zu versteuerndes Haushaltseinkommen 35.000 €, Ersatz einer 22 Jahre alten Gasheizung:
    Durch den Familienzuschlag sinkt das anzusetzende Einkommen auf 25.000 € und rutscht damit in die höchste Bonusstufe. Grundförderung (30 %) plus Einkommensbonus (40 %) plus Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) ergeben rechnerisch 86 %, gedeckelt auf 80 %. Bei 28.000 € förderfähigen Kosten sind das 22.400 € Zuschuss.
  • Einzelperson ohne Kind, zu versteuerndes Einkommen 55.000 €, gleicher Heizungstausch:
    Hier greift kein Einkommensbonus mehr. Grundförderung (30 %) plus Klimageschwindigkeitsbonus (16 %) ergeben 46 % – bei 28.000 € förderfähigen Kosten also 12.880 € Zuschuss.

Mit deinen eigenen Zahlen kannst du das im Förderrechner aus dem Experten-Tipp oben nachrechnen.

KfW-Darlehen für die Wärmepumpe: Ergänzungskredit und Komplettsanierung

Der Zuschuss deckt nie den vollen Preis ab. Für deinen Eigenanteil gibt es zinsgünstige KfW-Darlehen – sie ersetzen den Zuschuss nicht, sondern ergänzen ihn. Wichtig: Wie viel du leihen kannst, hängt an den förderfähigen Kosten aus deiner Zuschusszusage. Beim reinen Heizungstausch im Einfamilienhaus sind das höchstens 28.000 €, alles darüber finanzierst du anders.

Wann sich ein KfW-Darlehen zusätzlich zum Zuschuss lohnt

Ein Beispiel: Deine Anlage kostet 32.000 €, förderfähig sind 28.000 €, und du erreichst einen Fördersatz von 46 %. Der Zuschuss beträgt dann 12.880 €, dein Eigenanteil liegt bei 19.120 €. Über den Ergänzungskredit kannst du bis zu 28.000 € finanzieren. Die 4.000 € oberhalb der förderfähigen Kosten deckt er nicht ab.

Sinnvoll ist das vor allem dann, wenn du dein Erspartes nicht binden willst oder wenn die Kosten höher ausfallen als geplant. Wichtig zu wissen: Der Kredit ist zweckgebunden. Er darf nur die Kosten der bezuschussten Maßnahme finanzieren, nicht die neue Küche daneben.

Ergänzungskredit 358 oder 359: Was für dich gilt

Die beiden Programmnummern stehen für zwei verschiedene Zielgruppen, und der Unterschied entscheidet über den Zinssatz:

Ergänzungskredit Plus (358) Ergänzungskredit (359)
Für wen Selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer eines Einfamilienhauses (oder einer Eigentumswohnung, wenn die Maßnahme nur deine Wohnung betrifft) Alle übrigen, auch Privatpersonen mit Zwei- oder Mehrfamilienhaus, Vermietende, Wohnungseigentümergemeinschaften und Unternehmen
Einkommensgrenze Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € keine
Nutzung der Wohneinheit Haupt- oder alleiniger Wohnsitz keine Vorgabe
Zinsvorteil zusätzlicher Vorteil für die erste Zinsbindungsfrist vergünstigter Zins ohne diesen Zuschlag
Kreditbetrag bis zu 100 % der förderfähigen Kosten aus der Zusage, höchstens 120.000 € je Wohneinheit bis zu 100 % der förderfähigen Kosten aus der Zusage, höchstens 120.000 € je Wohneinheit
Voraussetzung Zuschusszusage nach BEG EM, höchstens 12 Monate alt und noch nicht ausgezahlt Zuschusszusage nach BEG EM, höchstens 12 Monate alt und noch nicht ausgezahlt

Für beide gilt: Die KfW zahlt den Kredit zu 100 % aus, die Laufzeit liegt zwischen vier und 35 Jahren. Während der ersten Zinsbindung kannst du jederzeit kostenfrei sondertilgen, ab 5.000 € je Zahlung oder den ganzen Restbetrag. Danach geht eine vorzeitige Rückzahlung nur noch vollständig und gegen Vorfälligkeitsentschädigung.

Einen festen Zinssatz nennen wir hier bewusst nicht, weil er sich laufend ändert. Es gilt der Satz am Tag der KfW-Zusage oder, falls er günstiger ist, der Satz bei Eingang deines Antrags. Den tagesaktuellen Satz findest du in der Konditionenübersicht zum Ergänzungskredit.

So läuft der Antrag über die Hausbank

Hier unterscheidet sich der Kredit grundlegend vom Zuschuss: Den Zuschuss beantragst du selbst im Online-Portal der KfW. Das Darlehen vergibt die KfW dagegen nicht direkt, sondern über einen Finanzierungspartner. In der Praxis heißt das:

  1. Du schließt den Vertrag für deine Wärmepumpe mit aufschiebender Bedingung ab, beantragst den Zuschuss aus Programm 458 und wartest die Zusage ab.
  2. Mit dieser Zusage gehst du zu deiner Bank oder einem Finanzierungsvermittler. Die Zusage darf zu diesem Zeitpunkt nicht älter als zwölf Monate sein.
  3. Die Bank prüft deine Bonität und stellt den Kreditantrag bei der KfW.

Ohne vorliegende Zuschusszusage gibt es den Ergänzungskredit nicht. Die Reihenfolge ist also fest vorgegeben, und sie kostet Zeit – plane den Weg zur Bank von Anfang an mit ein.

Komplettsanierung zum Effizienzhaus: Kredit 261

Wenn du nicht nur die Heizung tauschst, sondern dein gesamtes Gebäude auf einen Effizienzhaus-Standard bringst, greift ein anderes Programm: der Wohngebäude-Kredit 261. Er umfasst einen zinsgünstigen Kredit von bis zu 150.000 € je Wohneinheit und einen Tilgungszuschuss, den du nicht zurückzahlen musst.

Mit der Reform vom 21. Juli 2026 hat sich hier einiges verschoben. Die förderfähigen Kosten liegen jetzt einheitlich bei 150.000 € je Wohneinheit – die frühere Unterscheidung zwischen 120.000 € und 150.000 € mit Erneuerbare-Energien-Klasse ist entfallen. Im Gegenzug sinkt der Tilgungszuschuss je Effizienzhaus-Stufe pauschal um zehn Prozentpunkte, und die EE-Klasse ist von einem Bonus zur Mindestanforderung geworden. Für die Stufen Effizienzhaus 85 EE und 70 EE gibt es deshalb gar keinen Tilgungszuschuss mehr, sondern nur noch den vergünstigten Kredit.

Für den reinen Heizungstausch ist dieses Programm nicht gedacht. Und auch hier läuft der Antrag über einen Finanzierungspartner, zusätzlich musst du eine Energieeffizienz-Expertin oder einen -Experten einbinden, bevor die Sanierung beginnt.

Welche Wärmepumpen fördert die KfW?

Gefördert werden Luft-Wasser-, Sole-Wasser- und Wasser-Wasser-Wärmepumpen. Eine Luft-Wasser-Wärmepumpe entzieht der Außenluft Wärme und gibt sie an dein bestehendes Heizsystem mit Heizkörpern oder Fußbodenheizung weiter – sie ersetzt die alte Heizung also direkt. Auch Luft-Luft-Wärmepumpen, die wie eine Klimaanlage im Heizbetrieb die Raumluft erwärmen, kann die KfW fördern, wenn sie die technischen Mindestanforderungen erfüllen und die Räume überwiegend mit erneuerbarer Energie beheizen. Warmwasser bereiten Luft-Luft-Wärmepumpen allerdings nicht, dafür brauchst du eine zusätzliche Lösung. Ausgeschlossen sind Geräte, die nur die Abluft einer Lüftungsanlage nutzen. Vamo installiert ausschließlich Luft-Wasser-Wärmepumpen.

Reine Warmwassergeräte stehen dagegen nicht in der Wärmeerzeugerliste des BAFA – was das für die Brauchwasser-Wärmepumpe bedeutet und wann sie trotzdem bezuschusst wird, liest du in unserem Artikel dazu. Ein natürliches Kältemittel wie Propan (R290) bringt seit der Reform keinen Bonus mehr, wird aber ab dem 1. Januar 2028 zur Voraussetzung für die Förderung. Wer heute kauft, setzt deshalb direkt auf ein Gerät mit natürlichem Kältemittel. Außerdem muss die Anlage diese technischen Anforderungen erfüllen:

  • Eine Jahresarbeitszahl (JAZ) von mindestens 3,0. Zum Vergleich: Luft-Wasser-Wärmepumpen in Bestandsgebäuden erreichen laut einem vierjährigen Feldtest des Fraunhofer ISE im Schnitt eine JAZ von 3,4, bei Vamo liegt der Durchschnitt bei 3,8.
  • Ein hydraulischer Abgleich der gesamten Heizungsanlage.
  • Geräuschemissionen des Außengeräts, die deutlich unter dem europäischen Grenzwert liegen müssen – aktuell mindestens 10 Dezibel darunter für neu beantragte Anlagen.
  • Ein bestelltes intelligentes Messsystem (Smart Meter) mit Steuerungseinrichtung für deinen Hausanschluss. Diese Pflicht gilt für alle Anträge seit dem 21. Juli 2026.

Vamo installiert ausschließlich Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel von Vaillant, Viessmann und Fox ESS, die diese Anforderungen erfüllen. Du musst dich also nicht selbst um die technischen Details kümmern. Welche Bauart die effizienteste Wärmepumpe ist und welche Jahresarbeitszahlen im laufenden Betrieb tatsächlich erreicht werden, erklären wir in einem eigenen Beitrag.

Einfamilienhaus im Herbst mit Wärmepumpe, Auto und Familie mit Hund im Vorgarten

Voraussetzungen für den geförderten Einbau

Für Bestandsgebäude gilt: Dein Haus muss zum Zeitpunkt der Antragstellung in der Regel mindestens fünf Jahre alt sein, gemessen am Bauantrag oder der Bauanzeige. Außerdem muss deine neue Heizung die versorgten Räume zu mindestens 65 % mit erneuerbaren Energien beheizen. Das ist eine Bedingung der Förderung, auch wenn das Gebäudemodernisierungsgesetz die gesetzliche 65-Prozent-Pflicht abgeschafft hat. Bei einer Luft-Wasser-Wärmepumpe ist das in aller Regel automatisch erfüllt. Zusätzlich verbindest du den Heizungstausch mit einer Optimierung des Heizungsverteilungssystems, in der Praxis mit einem hydraulischen Abgleich. Bei Vamo ist er im Festpreisangebot enthalten.

Für Neubauten gelten andere, eigenständige KfW-Programme mit strengeren Effizienzhaus-Standards, da hier keine Zuschussförderung nach Programm 458 greift.

Seit Mai 2024 profitieren auch Eigentümerinnen und Eigentümer von Zweifamilien- oder Mehrfamilienhäusern sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) von der Heizungsförderung. Die förderfähigen Kosten sind je nach Anzahl der Wohneinheiten gestaffelt: bis zu 28.000 € für die erste Wohneinheit, jeweils 15.000 € für die zweite bis sechste und jeweils 8.000 € für jede weitere Wohneinheit.

Der Antragsprozess: So gehst du mit Vamo vor

Den Zuschuss beantragst du vor Beginn des Vorhabens im Kundenportal Meine KfW. Als Vorhabenbeginn zählen der Start der Bauarbeiten oder ein Vertrag ohne Fördervorbehalt. Deshalb unterschreibst du den Vertrag mit Vamo schon vor dem Antrag, und zwar mit einer aufschiebenden Bedingung: Er wird erst wirksam, wenn die KfW-Zusage vorliegt. Die KfW verlangt diesen Vertrag sogar als Upload im Antrag.

So läuft es bei uns ab:

  1. Du entscheidest dich für dein Festpreisangebot und unterschreibst den Vertrag mit aufschiebender Bedingung.
  2. Unser Förderservice erstellt dir die Bestätigung zum Antrag (BzA).
  3. Mit BzA und Vertrag stellst du den Antrag in Meine KfW und erhältst die Förderzusage.
  4. Nach der Zusage installieren wir deine Wärmepumpe.
  5. Nach der Inbetriebnahme bekommst du von uns die Bestätigung nach Durchführung (BnD).
  6. Mit BnD und Rechnung beantragst du in Meine KfW die Auszahlung.

Wie wichtig eine erfahrene Begleitung bei genau diesem Schritt ist, hat auch der große Wärmepumpen-Anbietertest von CHIP gezeigt: Vamo belegte dort unter mehreren bekannten Wettbewerbern den ersten Platz und erhielt in allen Testkategorien durchgehend sehr gute Noten. Besonders positiv fiel dabei auf, wie schnell und fundiert Vamo auf Anfragen reagierte – inklusive kompetenter Antworten zu Technik, Elektroinstallation und Förderung. Genau das ist der Anspruch, mit dem wir auch deinen KfW-Antrag begleiten: von der ersten Einschätzung über die Zusammenstellung aller Nachweise bis zur fristgerechten Einreichung.

Was kostet eine Wärmepumpe mit Förderung?

Eine Wärmepumpe kostet im Schnitt rund 32.000 € vor Förderung. Wie viel davon der Staat übernimmt, hängt jetzt stärker als früher von deinem Einkommen und deinem Zeitpunkt ab: Nach den neuen Konditionen liegt dein Zuschuss zwischen 30 % und 80 % der förderfähigen Kosten. 30 % bekommst du als Grundförderung immer, 80 % nur mit niedrigem Haushaltseinkommen und dem Tausch einer alten fossilen Heizung. Aus unseren Projekten sehen wir einen durchschnittlichen Fördersatz von 50 %. Auf die förderfähigen Kosten von 28.000 € gerechnet sind das 14.000 € Zuschuss, dein Eigenanteil liegt damit bei rund 18.000 €.

Die KfW zahlt den Zuschuss erst nach Abschluss des Vorhabens aus. Damit du nicht in Vorkasse gehst, gibt es Vamo Flex: Wir finanzieren deinen Förderanteil zinsfrei vor, bis die KfW-Förderung an dich ausgezahlt wird. Deinen Eigenanteil zahlst du am 1. Baustellentag, der Förderanteil wird erst nach der KfW-Auszahlung fällig – spätestens 90 Tage nach der Inbetriebnahme deiner Anlage.

Möchtest du auch den Eigenanteil nicht auf einmal zahlen, kannst du deine Wärmepumpe bei Vamo finanzieren: ab 89 € im Monat, im Schnitt zahlen unsere Kundinnen und Kunden 191 € monatlich. Wartung und Vamo Care sind in der Rate nicht enthalten.

Steuerbonus oder KfW-Zuschuss: Was lohnt sich mehr?

Statt der KfW-Förderung kannst du dich alternativ für die Steuerermäßigung energetischer Sanierungsmaßnahmen entscheiden – diese Möglichkeit bleibt von der aktuellen Reform unberührt und ist weiterhin bis 2029 nutzbar. Voraussetzung: Du bist Eigentümerin oder Eigentümer und bewohnst das mindestens zehn Jahre alte Gebäude selbst, alle Arbeiten führt ein Fachunternehmen durch. Bei Mehrparteienhäusern oder Ferienwohnungen zählen nur die Kosten für deine selbst bewohnte Einheit, und eine Ferienwohnung darf für diesen Steuervorteil nicht vermietet werden.

Ob sich der Zuschuss oder der Steuerbonus für dich mehr lohnt, besprechen wir gerne gemeinsam in einem Beratungsgespräch – abhängig von deiner individuellen steuerlichen Situation kann beides sinnvoll sein.

Illustration eines ratlosen Mannes vor zwei Schildern mit der Aufschrift ‚Heizungsförderung‘ und ‚Steuervorteil‘, die in entgegengesetzte Richtungen zeigen.

Fazit: Mit Vamo die volle KfW-Förderung sichern, auch nach der Reform

Die KfW-Förderung für Wärmepumpen bleibt auch nach dem 21. Juli 2026 ein starkes Instrument, um deinen Heizungswechsel finanziell zu erleichtern – sie wird nur sozialer gestaffelt und sinkt über die Zeit spürbar. Wer jetzt handelt, sichert sich die aktuell höchsten verfügbaren Zuschüsse, bevor die erste Absenkung zum 1. Februar 2027 greift. Vamo begleitet dich dabei von der ersten Fördereinschätzung bis zur fristgerechten Antragstellung, damit du keinen Euro Förderung liegen lässt.

Du bist noch unsicher?

Dann buche dir ein kostenfreies Beratungsgespräch. Die Expertinnen und Experten von Vamo beantworten deine Fragen gerne und helfen dir weiter.

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FAQ

Wie hoch ist die KfW-Förderung für eine Wärmepumpe ab dem 21. Juli 2026?

Deine Förderung setzt sich aus der Grundförderung (30 %), einem gestaffelten Einkommensbonus (40 %, 30 % oder 10 % je nach zu versteuerndem Haushaltseinkommen) und dem Klimageschwindigkeitsbonus (16 % beim Austausch einer alten fossilen Heizung) zusammen. In Summe ist die Förderung auf 70 % der förderfähigen Kosten gedeckelt. Liegt dein zu versteuerndes Haushaltseinkommen bei höchstens 30.000 €, steigt die Grenze auf 80 %, mit Familienzuschlag schon bis 40.000 €. Bei den aktuell förderfähigen Höchstkosten von 28.000 € sind damit bis zu 22.400 € Zuschuss möglich. Deine genaue Förderhöhe berechnest du am schnellsten mit unserem Förderrechner.

Was passiert mit Anträgen, die schon vor dem 21. Juli 2026 gestellt wurden?

Bereits zugesagte Förderungen sind von der Reform nicht betroffen, die entsprechenden Bundesmittel bleiben reserviert. Wenn du bis zum 20. Juli 2026 eine gültige Bestätigung zum Antrag hattest, konntest du deinen Antrag noch zu den bisherigen Konditionen einreichen. Alle neuen Anträge ab dem 21. Juli 2026 laufen automatisch nach den neuen Förderbedingungen.

Brauche ich für die Förderung eine Wärmepumpe mit natürlichem Kältemittel?

Bis Ende 2027 nicht. Seit der Reform am 21. Juli 2026 gibt es für ein natürliches Kältemittel keinen Effizienzbonus mehr, förderfähig sind vorerst auch Geräte mit synthetischem Kältemittel. Ab dem 1. Januar 2028 fördert die KfW dann nur noch Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel wie Propan (R290). Vamo setzt schon heute standardmäßig auf natürliche Kältemittel, damit erfüllt deine Anlage diese Anforderung bereits jetzt.

Welche Fristen muss ich bei der KfW-Förderung beachten?

Den Förderantrag stellst du vor Beginn des Vorhabens. Dein Vertrag mit Vamo enthält dafür eine aufschiebende Bedingung, so zählt er nicht als Vorhabenbeginn. Nach der Zusage hast du 36 Monate Zeit, um das Vorhaben abzuschließen, danach sechs Monate für die Nachweise. Tempo lohnt sich trotzdem: Zum 1. Februar 2027 sinken die förderfähigen Kosten erstmals um 750 € und der Klimageschwindigkeitsbonus um vier Prozentpunkte, danach geht es halbjährlich weiter.

Kann ich die KfW-Förderung mit einem Kredit kombinieren?

Ja. Reicht dir der Zuschuss aus Programm 458 nicht aus, kannst du zusätzlich den Einzelmaßnahmen-Ergänzungskredit (358 / 359) nutzen. Er finanziert bis zu 100 % der förderfähigen Kosten aus deiner Zuschusszusage, beim reinen Heizungstausch im Einfamilienhaus also bis zu 28.000 €. Bei einer Komplettsanierung zum Effizienzhaus ist stattdessen der Kredit 261 mit Tilgungszuschuss die passende Wahl. Beides zu kombinieren geht nicht: Zwischen einer Einzelmaßnahmen-Förderung und einer Effizienzhaus-Förderung müssen mindestens drei Jahre liegen.

Übernimmt Vamo die Beantragung für mich?

Vamo begleitet dich durch den gesamten Prozess: von der ersten Einschätzung deiner Fördermöglichkeiten über die Zusammenstellung aller Unterlagen bis zur fristgerechten Einreichung. Den Antrag stellst du als Antragstellerin oder Antragsteller formal selbst, wir bereiten aber alles gemeinsam mit dir vor.

Wo beantrage ich das KfW-Darlehen für meine Wärmepumpe?

Nicht bei der KfW selbst. Anders als den Zuschuss, den du im Online-Portal der KfW beantragst, vergibt die Förderbank ihre Kredite ausschließlich über Finanzierungspartner. Du gehst also mit deiner Zuschusszusage zu deiner Hausbank oder einem Finanzierungsvermittler, die den Antrag dann bei der KfW stellen. Die Zusage darf dabei nicht älter als zwölf Monate sein.

Was ist der Unterschied zwischen KfW 358 und 359?

Beide Programme sind derselbe Ergänzungskredit für unterschiedliche Zielgruppen. Der Ergänzungskredit Plus (358) richtet sich an Eigentümerinnen und Eigentümer, die ihr Einfamilienhaus selbst als Hauptwohnsitz bewohnen und ein Haushaltsjahreseinkommen bis 90.000 € haben. Sie erhalten für die erste Zinsbindungsfrist einen zusätzlichen Zinsvorteil. Der Ergänzungskredit 359 steht allen übrigen offen, etwa Eigentümerinnen und Eigentümern von Zwei- und Mehrfamilienhäusern, Vermietenden und Wohnungseigentümergemeinschaften – ohne Einkommensgrenze, aber auch ohne diesen Zinsvorteil.

Welches Einkommen zählt für den Einkommensbonus?

Die KfW bildet den Durchschnitt aus dem zu versteuernden Einkommen des zweiten und dritten Jahres vor dem Antrag. Zum Haushalt zählen alle Eigentümerinnen und Eigentümer, die in der Wohneinheit mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, sowie ihre Ehe- oder Lebenspartner. Lebt ein Kind unter 18 im Haushalt, für das Kindergeld bezogen wird, erhöhen sich alle Einkommensgrenzen einmalig um 10.000 € – unabhängig davon, wie viele Kinder es sind. Als Nachweis akzeptiert die KfW nur Einkommensteuerbescheide, Lohnsteuerbescheinigungen oder Rentenbescheide reichen nicht.

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