
Du planst eine Wärmepumpe und willst den Zuschuss der KfW nutzen? Dann gehört seit Sommer 2026 ein neuer Punkt auf deine Liste: das intelligente Messsystem, im Alltag Smart Meter genannt. Ohne nachgewiesene Beauftragung gibt es keine Förderung. Wir erklären dir, was hinter der Regel steckt, was das Smart Meter für deine Wärmepumpe kostet und wer es einbaut.
Im Alltag heißt fast jeder digitale Stromzähler Smart Meter. Technisch gibt es aber zwei Stufen. Die moderne Messeinrichtung zeigt deinen Verbrauch digital an, sendet aber keine Daten. Erst mit einem Smart-Meter-Gateway wird daraus ein intelligentes Messsystem, kurz iMSys. Das Gateway überträgt die Messwerte verschlüsselt an Netzbetreiber und Stromanbieter, ähnlich wie ein Router deinen Computer mit dem Internet verbindet.
Bei steuerbaren Wärmepumpen kommt ein dritter Baustein dazu: die Steuerungseinrichtung, auch Steuerbox genannt. Über sie kann der Netzbetreiber die Leistung deiner Wärmepumpe bei drohender Netzüberlastung kurzzeitig begrenzen. Für steuerbare Anlagen müssen Messstellenbetreiber laut Bundesnetzagentur neben dem Messsystem zwingend auch eine Steuerungseinrichtung einbauen. Als steuerbar gelten unter anderem Wärmepumpen mit mehr als 4,2 kW elektrischer Leistung.
Mit der Reform der Bundesförderung für effiziente Gebäude hat der Bund die technischen Anforderungen an Wärmepumpen erweitert. Neue Geräte sollen sich ins Stromnetz einfügen und bei Engpässen steuerbar sein. Wie sich deine Förderung seit der Reform zusammensetzt, liest du im Überblick zur KfW-Förderung. Hier geht es um die neue Bedingung rund um das Messsystem.

Die Regel steht in den technischen Mindestanforderungen der Förderrichtlinie BEG EM, Nummer 3.4.3 „Netz- und Systemdienlichkeit“. Sie stellt zwei Bedingungen.
Erfüllt eine Wärmepumpe diese Anforderungen nicht, fördert der Bund sie nicht mehr.
Die Beauftragung reicht. Beim Zeitpunkt unterscheiden sich die Dokumente allerdings: Die Richtlinie spricht von einer Beauftragung nach der Inbetriebnahme. Das aktuelle Infoblatt von KfW und BAFA verlangt dagegen, dass die Bestellung spätestens bis zur Inbetriebnahme oder zur Abnahme durch den Fachbetrieb erfolgt ist.
Auf der sicheren Seite bist du, wenn die Bestellung spätestens zur Inbetriebnahme vorliegt. Als Nachweis gelten die schriftliche Beauftragung oder eine Eingangs- oder Auftragsbestätigung des Messstellenbetreibers. Formvorgaben gibt es keine, auch E-Mails oder Bildschirmfotos werden anerkannt. Heb den Nachweis für den Verwendungsnachweis auf. Stand dieser Einordnung ist Oktober 2026, die KfW kann ihre Hinweise zur Nachweisführung noch konkretisieren.
Bisher kam das Messsystem mit Steuerbox automatisch, sobald der Netzbetreiber deine Wärmepumpe als steuerbare Verbrauchseinrichtung registriert hatte. Diese Anmeldung allein reicht für die Förderung nicht mehr. Du musst den Einbau aktiv beauftragen: beim grundzuständigen Messstellenbetreiber als Einbau auf Kundenwunsch oder bei einem wettbewerblichen Anbieter. Die Anmeldung bleibt trotzdem nötig. Wie sie abläuft, steht im Ratgeber zum Wärmepumpen-Stromtarif.
Unabhängig von der Förderung regelt das Messstellenbetriebsgesetz, wo intelligente Messsysteme eingebaut werden. Nach § 29 MsbG muss der grundzuständige Messstellenbetreiber drei Gruppen ausstatten: Haushalte mit mehr als 6.000 kWh Jahresverbrauch, Haushalte mit einer Vereinbarung nach § 14a EnWG und Betreiber von Erzeugungsanlagen mit mehr als 7 kW Leistung. In den beiden letzten Fällen gehört die Steuerbox dazu.
Diese Pflicht liegt beim Messstellenbetreiber, nicht bei dir. Er arbeitet sie nach einem gesetzlichen Fahrplan schrittweise ab, wann er zu dir kommt, ist also offen. Genau deshalb verlangt die Förderung die aktive Bestellung. Planst du zusätzlich eine Photovoltaikanlage zur Wärmepumpe, zählt deren Leistung bei der Frage nach der Smart-Meter-Pflicht mit.

Bei Vamo ist der Einbau des intelligenten Messsystems im Festpreisangebot enthalten. Für den Einbau fallen für dich 0 € an.
Dazu kommt das jährliche Entgelt für den Betrieb. Für den grundzuständigen Messstellenbetreiber legt das Gesetz Preisobergrenzen fest. Nach § 30 MsbG darf er dir bei einer Wärmepumpe mit Vereinbarung nach § 14a EnWG für das Messsystem höchstens 50 € brutto im Jahr berechnen. Für die Steuerbox kommen höchstens weitere 50 € brutto jährlich dazu. Zusammen sind das rund 100 € im Jahr.
Wettbewerbliche Messstellenbetreiber sind an diese Obergrenzen nicht gebunden. Unser Partner SpotMyEnergy orientiert seine Entgelte nach eigenen Angaben daran. Du zahlst das Entgelt dann jährlich direkt an SpotMyEnergy statt über die Stromrechnung. Fallen bei einem anderen Anbieter Einbaukosten an, zählen sie laut KfW-Infoblatt zu den förderfähigen Kosten.
Nicht verwechseln solltest du die Kosten mit dem reduzierten Netzentgelt. Die pauschale Reduzierung nach Modul 1 liegt je nach Netzbetreiber laut Yello zwischen 110 und 190 € brutto im Jahr. Sie gilt für die Anmeldung nach § 14a EnWG und kommt auch ohne Smart Meter. Ein intelligentes Messsystem setzt erst Modul 3 voraus. Welche drei Netzentgelt-Module es gibt und wann sich ein zweiter Stromzähler überhaupt rechnet, erklären wir ausführlich.
Der erste Vorteil ist Ruhe: Das Messsystem übermittelt deinen Verbrauch automatisch, Ablesetermine und geschätzte Rechnungen fallen weg. Laut Bundesnetzagentur muss dir der Messstellenbetreiber außerdem jeden Monat kostenlos eine Aufstellung über Verbrauch und Kosten bereitstellen.
Der zweite Vorteil sind neue Tarifmodelle. Mit Smart Meter kannst du zusätzlich zur Pauschale aus Modul 1 zeitvariable Netzentgelte nach Modul 3 wählen. In günstigen Stunden zahlst du dann weniger Netzentgelt. Auch dynamische Stromtarife, die sich am Börsenpreis orientieren, setzen ein intelligentes Messsystem voraus. Ob sich das für dich lohnt, hängt davon ab, wie flexibel deine Wärmepumpe laufen kann.
Für den Blick auf die eigene Anlage brauchst du dagegen kein zusätzliches Gerät. Heizung und Warmwasser siehst du in der Vamo App auch ohne zweiten Zähler getrennt ausgewertet.

Ohne Unterstützung liegt die Beauftragung bei dir, und genau dort hakt es beim Rollout gerade. Bestellst du beim grundzuständigen Messstellenbetreiber einen Einbau auf Kundenwunsch, hat er dafür nach § 34 MsbG bis zu vier Monate Zeit. Zusätzlich darf er dir nach § 35 MsbG einmalig bis zu 100 € berechnen. In der Praxis dauert es teils noch länger: Der Verbraucherzentrale Bundesverband dokumentiert Fälle, in denen Smart Meter Monate nach Beauftragung oder Einbau noch nicht nutzbar waren.
Für die Förderung selbst ist die Wartezeit kein Risiko, dort zählt die bestätigte Beauftragung. Sie entscheidet aber, ab wann du die Vorteile des Messsystems nutzen kannst, etwa zeitvariable Netzentgelte oder einen dynamischen Stromtarif. Und du musst selbst nachhalten, dass die Bestätigung rechtzeitig vorliegt.
Bei Vamo ist das Teil unseres Rundum-Service. Um die Bestellung musst du dich nicht kümmern, wir übernehmen sie mit deinem Wärmepumpen-Auftrag. Der Einbau ist im Festpreisangebot enthalten, und statt eines Termins irgendwann innerhalb von vier Monaten bekommst du direkt einen konkreten Terminvorschlag. Dafür arbeiten wir mit SpotMyEnergy als wettbewerblichem Messstellenbetreiber zusammen. Der Ablauf hat vier Schritte:
Dein Vertragspartner für den Messstellenbetrieb ist danach SpotMyEnergy, Fragen zum laufenden Betrieb klärst du direkt dort.
Für eine geförderte Wärmepumpe brauchst du seit dem 21. Juli 2026 zwei Dinge: ein Gerät mit digitaler, steuerbarer Schnittstelle und die bestätigte Beauftragung eines intelligenten Messsystems. Die Anmeldung beim Netzbetreiber reicht dafür nicht. Die laufenden Kosten liegen bei rund 100 € im Jahr, das reduzierte Netzentgelt bekommst du unabhängig davon über die Anmeldung nach § 14a EnWG. Wichtig ist der Zeitpunkt: Liegt die Bestellung spätestens zur Inbetriebnahme vor, bist du für den Nachweis auf der sicheren Seite. Bei Vamo ist die Beauftragung fester Teil des Ablaufs.
Für die Förderung nicht. Verlangt ist ein intelligentes Messsystem für deinen Hausanschluss, kein separater Zähler für die Wärmepumpe. Einen zweiten Zähler brauchst du nur für die prozentuale Netzentgeltreduzierung nach Modul 2. Das lohnt sich nach unserer Erfahrung selten, weil Zählermiete und Umbau im Zählerschrank den Tarifvorteil aufzehren. Wählst du trotzdem Modul 2, musst du das Messsystem selbst beim Messstellenbetreiber bestellen, denn unser Partner SpotMyEnergy setzt nur Messkonzepte mit einem Zähler um. Den Verbrauch deiner Wärmepumpe siehst du bei Vamo auch ohne eigenen Zähler getrennt in der App.
Ja. Neben dem grundzuständigen Messstellenbetreiber darfst du einen wettbewerblichen Anbieter beauftragen. Der Wechsel läuft direkt zwischen den beiden Betreibern. Achte beim Vergleich auf das jährliche Entgelt: Die gesetzlichen Preisobergrenzen gelten nur für den grundzuständigen Betreiber, wettbewerbliche Anbieter legen ihre Preise selbst fest. Für die Förderung zählt nur, dass die Beauftragung bestätigt ist, egal bei welchem Betreiber.
Nein. Messstellenbetrieb und Stromlieferung sind getrennte Verträge. Du kannst deinen bisherigen Stromanbieter und Tarif behalten, auch wenn ein anderes Unternehmen deinen Zähler betreibt. Das Smart Meter eröffnet dir zusätzlich die Möglichkeit, später einen dynamischen Stromtarif oder zeitvariable Netzentgelte zu nutzen. Ob sich das lohnt, hängt von deinem Verbrauch ab und davon, wie flexibel deine Wärmepumpe laufen kann. Eine Pflicht zum Wechsel entsteht nicht.
Dann kommt es darauf an, welches Gerät hängt. Ist an deinem Hausanschluss bereits ein intelligentes Messsystem mit Gateway installiert, musst du laut Förderrichtlinie keinen neuen Einbau beauftragen. Ein digitaler Zähler ohne Gateway, also eine moderne Messeinrichtung, reicht dagegen nicht. Für steuerbare Wärmepumpen gehört außerdem die Steuerbox dazu. Im Zweifel fragst du bei deinem Messstellenbetreiber nach, welche Technik verbaut ist. Hat der grundzuständige Messstellenbetreiber dein Messsystem eingebaut, kannst du nach § 5 MsbG erst zwei Jahre nach dem Einbau zu einem anderen Anbieter wechseln, außer beide Betreiber einigen sich auf einen früheren Wechsel.
Nein. Die Steuerbox erlaubt dem Netzbetreiber nur, die Leistung bei drohender Netzüberlastung kurzzeitig zu drosseln. Deine Wärmepumpe läuft in dieser Zeit mit reduzierter Leistung weiter. Netzbetreiber müssen ihre Steuerungseingriffe außerdem monatlich öffentlich dokumentieren, wie die Stadtwerke München festhalten. Im Gegenzug bekommst du das reduzierte Netzentgelt. Wie oft solche Eingriffe in deinem Netzgebiet vorkommen, kannst du in diesen Veröffentlichungen nachlesen.
Die Anmeldung deiner Wärmepumpe beim Netzbetreiber nach § 14a EnWG ersetzt nicht die Bestellung des Messsystems. Das sind zwei getrennte Schritte. Für die Förderung zählt die bestätigte Beauftragung beim Messstellenbetreiber, und die sollte spätestens bis zur Inbetriebnahme vorliegen.