Ein generelles Ölheizungsverbot gibt es nicht. Dennoch bringen die Regelungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) wichtige Änderungen mit sich, die du als Eigentümer kennen solltest. In diesem Artikel klären wir die drängendsten Fragen: Welche Ölheizungen müssen wann ausgetauscht werden? Welche Ausnahmen gelten? Und wie kannst du von attraktiven Förderungen profitieren, wenn du dich für eine moderne Alternative entscheidest?
Das GEG, das bereits seit November 2020 in Kraft ist, wurde 2023 novelliert und gilt in der neuen Fassung seit dem 1. Januar 2024. Die wichtigste Botschaft: Es gibt kein pauschales Ölheizungsverbot. Stattdessen gelten differenzierte Regelungen, die sowohl den Klimaschutz als auch die Interessen der Hauseigentümer berücksichtigen.
Es besteht für Ölheizungen keine sofortige Austauschpflicht. Selbst bei irreparablen Schäden gelten großzügige Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren. Zusätzlich sieht das Gesetz Härtefallregelungen vor, die Ausnahmen bei wirtschaftlicher Überforderung oder besonderen persönlichen Umständen ermöglichen.
Ein wichtiger Unterschied besteht zwischen Neubauten und Bestandsgebäuden: Während in Neubaugebieten die strengeren Regeln sofort gelten, haben Eigentümerinnen und Eigentümer von Bestandsgebäuden deutlich mehr Zeit für die Umstellung. Wer vor dem 19. April 2023 bereits einen Liefer- oder Leistungsvertrag für eine neue Ölheizung abgeschlossen hat, kann diese sogar noch bis zum 18. Oktober 2024 einbauen lassen – ohne die 65-Prozent-Regel erfüllen zu müssen.
Die Austauschpflicht nach § 72 des Gebäudeenergiegesetzes ist eindeutig: Ölheizungen mit Konstanttemperaturkessel, die 30 Jahre oder älter sind, müssen ausgetauscht werden. Diese Regelung besteht unabhängig vom diskutierten Ölheizungsverbot bereits seit 2002. Das bedeutet konkret: Wurde deine Heizung vor 1995 eingebaut, musst du spätestens 2025 prüfen, ob eine Austauschpflicht besteht. Konstanttemperaturkessel arbeiten sehr ineffizient, da sie durchgehend mit hohen Temperaturen laufen – unabhängig vom tatsächlichen Wärmebedarf. Das führt zu unnötig hohen Heizkosten.
Es gelten die folgenden Ausnahmen von der Austauschpflicht:
Eine besondere Regelung gilt für selbstnutzende Eigentümer: Wer sein Ein- oder Zweifamilienhaus bereits am 1. Februar 2002 selbst bewohnt hat, genießt Bestandsschutz. Die Heizung muss dann unabhängig von ihrem Alter nicht ausgetauscht werden. Bei einem Eigentümerwechsel durch Verkauf, Schenkung oder Erbschaft erlischt dieser Schutz. Die neuen Eigentümer haben dann zwei Jahre Zeit für den Austausch. Als Käufer solltest du die Kosten für einen möglichen Heizungstausch einkalkulieren.
Die zeitlichen Vorgaben rund um das Ölheizungsverbot sind gestaffelt und hängen von verschiedenen Faktoren ab. Obwohl von einem Ölheizungsverbot gesprochen wird, handelt es sich vielmehr um eine schrittweise Regulierung. Hier der konkrete Fahrplan:
Diese Fristen geben dir Planungssicherheit und ausreichend Zeit, dich auf die Änderungen vorzubereiten und von der attraktiven Förderung zu profitieren.
Der Wechsel von der Ölheizung auf ein modernes Heizsystem ist neben der Frage der gesetzlichen Vorgaben auch eine Chance, um langfristig Heizkosten zu sparen und unabhängiger von fossilen Brennstoffen zu werden. Wer sich frühzeitig mit dem Ölheizungsverbot auseinandersetzt, kann optimal planen und von höheren Förderungen profitieren. Welche Alternativen stehen dir zur Verfügung?
Es gibt bereits heute ausgereifte Technologien, die die gesetzlichen Anforderungen erfüllen und auch wirtschaftlich attraktiv sind. Besonders Luft-Wasser-Wärmepumpen haben sich in den letzten Jahren als einfach zu installierende und zukunftssichere Lösung etabliert.
Luft-Wasser-Wärmepumpen nutzen die kostenlose Umgebungsluft als Energiequelle und wandeln diese in Heizwärme um. Mit einer Jahresarbeitszahl (JAZ) von 3 bis 5 erzeugen sie aus einer Kilowattstunde elektrischer Energie drei bis fünf Kilowattstunden Wärmeenergie. Das macht sie besonders sparsam im Betrieb.
Die Vorteile sprechen für sich: Geringere Heizkosten im Vergleich zur Ölheizung, keine Abhängigkeit von Ölpreisen und der CO₂-Steuer, sowie die grundsätzliche Möglichkeit, im Sommer zu kühlen. Wärmepumpen arbeiten selbst bei Minusgraden zuverlässig und halten deine Immobilie warm.
Den kompletten Förderantrag-Service übernehmen wir kostenlos für dich – so sicherst du dir die maximale staatliche Unterstützung von bis zu 70 %. Mit unserem Wartungspaket Vamo Care sicherst du dir bis zu 20 Jahre Garantie auf deine Wärmepumpe inklusive der Peripheriegeräte, Handwerkerleistungen und natürlich die turnusmäßigen Inspektionen sowie die Fernoptimierung. Mit unserem flexiblen Finanzierungsmodell startest du schon ab 89 € monatlich in deine klimafreundliche Heizung und du machst dich unabhängiger von fossilen Energieträgern.
Pelletheizungen sind eine Alternative, benötigen jedoch viel Platz für das Pelletlager – oft mehr als ein alter Öltankraum bietet. Zudem sind die Pelletpreise in den letzten Jahren stark gestiegen. „H2-Ready“-Gasheizungen setzen auf grünen Wasserstoff, der in Deutschland jedoch extrem knapp und teuer ist. Experten bezweifeln, dass Wasserstoff jemals flächendeckend für private Heizungen zur Verfügung stehen wird.
Im Vergleich dazu sind Luft-Wasser-Wärmepumpen eine seit Jahrzehnten bewährte Technologie, die sofort verfügbar ist. In Kombination mit einer Photovoltaikanlage steigerst du deinen Energieautarkiegrad noch weiter.
Der Staat unterstützt den Umstieg auf klimafreundliche Heizsysteme mit attraktiven Förderungen. Wer seine alte Ölheizung gegen eine Wärmepumpe tauscht, kann von Zuschüssen bis zu 70 % profitieren. Das macht den Wechsel nicht nur ökologisch, sondern auch finanziell interessant.
Die KfW-Förderung setzt sich aus mehreren Bausteinen zusammen:
Die maximale Förderung ist auf 70 % der förderfähigen Kosten begrenzt. Bei Kosten von 30.000 € für die erste Wohneinheit bedeutet das bis zu 21.000 € Zuschuss. Die neue Wärmepumpe kostet dich dann noch 9.000 €.
Je früher du handelst, desto höher fällt die Förderung aus. Der Klimageschwindigkeitsbonus von aktuell 20 % gilt nur bis 2028 in voller Höhe. Nutze jetzt die Chance und sichere dir die maximale Unterstützung für deinen Heizungstausch.
Du musst deine Ölheizung austauschen, möchtest zukunftssicher heizen und dabei von staatlichen Förderungen profitieren? Mit einer Luft-Wasser-Wärmepumpe von Vamo erhältst du eine auf deine Bedürfnisse konfigurierte, hochwertige Wärmepumpe eines deutschen Markenherstellers wie Buderus, Vaillant und Viessmann.
Deine Vorteile mit Vamo auf einen Blick:
Ab 2045 dürfen keine fossilen Brennstoffe mehr in Heizungen verwendet werden. Die 65-Prozent-Regel für erneuerbare Energien gilt ab 2024 nur in Neubaugebieten. Für Bestandsgebäude greifen die neuen Anforderungen erst nach Abschluss der kommunalen Wärmeplanung, spätestens ab 2026 in Großstädten und ab 2028 in kleineren Kommunen.
Selbstnutzende Eigentümer, die ihr Haus bereits vor dem 1. Februar 2002 bewohnt haben, genießen unbegrenzten Bestandsschutz, der Konstanttemperaturkessel einschließt. Ansonsten besteht eine Austauschpflicht für Konstanttemperaturkessel, die älter als 30 Jahre sind. Niedertemperatur- und Brennwertkessel können auch über 30 Jahre hinaus genutzt werden. Dein Heizöllieferant kann dich über die Verfügbarkeit von Bio-Heizöl informieren, das ab 2029 beigemischt werden muss.
Nach 2025 ändert sich für bestehende Ölheizungen nichts. Sie können weiter betrieben und bei Bedarf repariert werden. Neue Ölheizungen dürfen je nach kommunaler Wärmeplanung noch bis 2026/2028 eingebaut werden, müssen dann aber ab 2029 schrittweise mit Bio-Heizöl betrieben werden – beginnend mit einem Anteil von 15 %.
Fällt deine Ölheizung 2026 aus, hast du mehrere Optionen: Du kannst sie reparieren lassen oder, bei irreparablen Schäden, eine Übergangsfrist von bis zu fünf Jahren nutzen. In dieser Zeit kannst du sogar noch eine neue Ölheizung einbauen, sofern diese später auf 65 % erneuerbare Energien umgerüstet wird. Alternativ steigst du direkt auf eine Wärmepumpe um und profitierst von bis zu 70 % Förderung und niedrigeren Betriebskosten.
Das Klimaschutzprogramm 2030 der Bundesregierung ist die Grundlage für die neuen Heizungsregeln. Es definiert konkrete Klimaziele für Deutschland, darunter die massive Reduktion der CO₂-Emissionen im Gebäudesektor bis 2030 mit jährlich sinkenden Obergrenzen. 2030 dürfen Gebäude z. B. maximal 66 Mio. Tonnen CO2-Äquivalente emittieren. Die Bundesregierung hat diese Ziele im Gebäudeenergiegesetz verankert, um die Wärmewende voranzutreiben. Der Einbau einer neuen klimafreundlichen Heizung wird deshalb mit bis zu 70 % gefördert.
Die Austauschpflicht für 30 Jahre alte Konstanttemperaturkessel gilt bereits seit 2002. Prüfe jetzt das Alter deiner Heizung und sichere dir die aktuell noch hohen Fördersätze für den Wechsel auf eine moderne Wärmepumpe. Effizientere Niedertemperatur- und Brennwertkessel sind von der Austauschpflicht nicht betroffen. Dein Konstanttemperaturkessel wurde 1995 eingebaut? Dann musst du ihn 2025 gegen eine moderne Heizung austauschen.